AustroCel muss zahlen

Tod in Fabrik: Drei Freisprüche, zwei Geldstrafen

Salzburg
08.08.2023 16:44

Nach der Tragödie in der Halleiner Zellstoff-Fabrik im Juni 2021 sind nun der Ex-Chef und die Firma selbst für schuldig erklärt und zu Geldstrafen verurteilt worden.

„Es wäre zu verhindern gewesen“, erklärt Staatsanwalt Christoph Wancata und meint damit den Tod eines Arbeiters (54) in der Halleiner Zellstofffabrik der Firma AustroCel – ein Unglück, das sich am 2. Juni 2021 ereignet hatte. Der Ex-Chef (60) und drei leitende Ingenieure mussten erklären, warum in der Firma ein viel zu dünnes Rohr verwendet und auf Auflagen gepfiffen wurde.

Nur Ex-Chef gestand Teilschuld ein
Damals war die Gasleitung explodiert. 147 Grad Celsius heißes Schwefeldioxid tötete den dort über Jahrzehnte tätigen Arbeiter. „Wir wussten um das Gefahrenpotenzial“, meinte der damalige Geschäftsführer und erklärte sich teil-schuldig. Die Techniker beteuerten dagegen ihre Unschuld. Trotz Millionen-Ausgaben in die Sicherheit habe man eine Verordnung zur Überwachung von Druckgeräten missachtet: Deshalb spricht der Staatsanwalt von grober Fahrlässigkeit.

Zum Schluss war nur der Ex-Chef und die Firma nach dem Verbandsverantwortlichkeitsgesetz schuldig: Der Ex-Chef erhielt wegen fahrlässiger Tötung 8400 Euro Geldstrafe. Die Firma, vertreten durch Anwalt Lukas Kollmann, muss 150.000 Euro zahlen. Freisprüche gab es für die Ingenieure, unter anderen verteidigt vom Salzburger Anwalt Kurt Jelinek. Die Urteile sind nicht rechtskräftig.

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