„Standard“ muss zahlen

Erster Erfolg für Strache im Medienprozess

Wien
08.08.2023 18:13

Es ist eine Vielzahl von Verfahren, die der ehemalige blaue Vizekanzler am Wiener Landesgericht gegen diverse Medien führt. Bei denen es um die Berichterstattung rund um seine Scheidung im September 2022 geht. Jetzt verzeichnet Strache den ersten Gewinn: Der „Standard“ muss ihm eine Entschädigung zahlen. 

Genau wie in den anderen Fällen klagt Heinz-Christian Strache auch den Standard wegen falschen Behauptungen und Verletzung seines höchstpersönlichen Lebensbereichs. Das ist im Zusammenhang mit der Berichterstattung rund um die Scheidung zwischen dem ehemaligen FPÖ-Chef und seiner Ex-Frau passiert. Genauer geht es um eine Veröffentlichung auf der Webseite und der App des Mediums - eine Satire-Kolumne.

Reißerische Details veröffentlicht
„Satire darf viel, aber nicht alles“, hält Straches Medienanwalt Maximilian Donner-Reichstädter fest und weist auf verletzende persönliche Details hin. Die nicht Gegenstand öffentlichen Interesses sein können, sondern „nur reißerisch sind“. Das Medium hätte außerdem nie mit seinem Mandanten geredet, ihn nie um ein Statement gebeten.

„Der Artikel ist ja geradezu gemein!“
Während in den Medienverfahren gegen das oe24.at-Netzwerk und das Online-Medium „Exxpress“ ständig Zeugen fehlen, weswegen seit Monaten immer wieder vertagt werden muss, macht Richter Gerald Wagner kurzen Prozess. Denn trotz Satire: „Der Artikel ist ja geradezu gemein!“, stellt er fest. Es sei durch die Veröffentlichung der höchstpersönliche Lebensraum von Strache verletzt worden und auch der Tatbestand der üblen Nachrede erfüllt. Der „Standard“ muss dem Ex-Vizekanzler nun nicht rechtskräftig 5000 Euro Entschädigung zahlen und die Entscheidung auf seiner Webseite veröffentlichen.

Sowohl Strache selber als auch sein Anwalt sprechen von einem ersten Erfolg. Weitere Verfahren laufen nämlich. Und vor allem für das oe24.at-Netzwerk könnte das teuer werden. Hier geht es nämlich, nicht wie beim „Standard“, um eine Veröffentlichung, sondern um satte über 150. Das kann im Ernstfall bis zu 100.000 Euro kosten, sieht das Mediengesetz vor.

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