Sexueller Missbrauch
Trump scheiterte mit Klage wegen Verleumdung
Der ehemalige US-Präsident Donald Trump ist mit seiner Verleumdungsklage gegen die Autorin E. Jean Carroll gescheitert. Sie hatte ihm vorgeworfen, er habe sie Mitte der 1990er-Jahre in einem New Yorker Kaufhaus vergewaltigt.
Das sah eine Geschworenenjury im Mai zwar nicht als erwiesen an, jedoch die Vorwürfe, dass Trump Carroll angriff und sexuell missbrauchte. Er wurde zu einer Geldstrafe von fünf Millionen US-Dollar (umgerechnet rund 4,56 Millionen Euro) verurteilt. Nach dem Urteil bekräftigte Carroll, dass sie Trump Mitte der 1990er-Jahre auch vergewaltigt hätte. Daraufhin klagte der Republikaner wegen Verleumdung.
Juristische Definition vs. Alltag
Ein Bundesgericht wies das jedoch ab. Ein Urteil wegen sexuellen Missbrauchs könne etwa eine Penetration mit den Fingern einschließen, begründete ein Bundesrichter. Juristisch handle es sich in solch einem Fall zwar nicht um eine Vergewaltigung, außerhalb dieser engen rechtlichen Definition könne aber davon gesprochen werden. Der Begriff werde im Alltag in ähnlichen Fällen verwendet und verstanden. Damit sei keine Grundlage für eine Klage wegen Verleumdung gegeben.
Trumps Anwältinnen und Anwälte, für die er wie berichtet bereits ein Vermögen ausgegeben hat, kritisierten die Entscheidung als „fehlerhaft“ und kündigten Berufung an. Der ehemalige US-Präsident steht derzeit immer wieder vor Gericht, sowohl zivil- als auch strafrechtlich.
Erst kürzlich wurde er wegen Versuchen der Wahlbeeinflussung und der Attacke auf das US-Kapitol am 6. Jänner 2021 angeklagt.
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