Fünf Einstellungen
Bestattungen abseits von konventionellen Friedhöfen werden immer beliebter. Wien sieht deshalb Bedarf an einem neuen Gesetz, das vor allem die letzte Ruhe auf dem eigenen Grundstück und in den eigenen vier Wänden neu regelt.
Im Wiener Landtag liegt ein Gesetzesentwurf, der „Privatbestattungen“, also Beisetzungen der Asche Verstorbener abseits von Friedhöfen, neu regeln soll. Die zentrale Änderung dabei: Privatbestattungen sind künftig nur auf Grundstücken nächster Angehöriger (Eltern, Kinder, Ehepartner und eingetragene Partner) möglich. Wer sich auf dem eigenen Grundstück bestatten will, müsste es davor etwa an seine Kinder übertragen und deren Einwilligung einholen.
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