Sozialbetrug, der seinesgleichen sucht: Ein falscher „Blinder“ hätte sich in Summe über 900.000 Euro erschleichen können - die bisherhige Schadenssumme beträgt bereits 113.000 Euro. Insgesamt deckte die Taskforce des Bundeskriminalamts in fünf Jahren 89 Millionen Euro Schadenssumme auf. Darunter einige schräge Fälle.
Jene zu finden, die sich auf Kosten der Steuerzahler Sozialleistungen erschleichen, ist der Job von Gerald Tatzgern, Leiter der Taskforce Sozialleistungsbetrug im Bundeskriminalamt: „Es gibt Fälle, die hält man nicht für möglich. Zum Beispiel hat ein Mann mehr als fünf Jahre lang eine massive Sehbehinderung vorgetäuscht.“
Behindertenpass und Beihilfen
Der Mann bekam einen Behindertenpass mit vielen Vorteilen und Vergünstigungen. Verbunden damit ist z. B. ein Parkausweis, die Befreiung von der motorbezogenen Versicherungssteuer, ein Mobilitätszuschuss und eine Gratis-Autobahnvignette.
Weiteres Beispiel für Sozialleistungsbetrug: Ein Mann bezog jahrelang Witwerpension mit Ausgleichszulage für die verstorbene Gattin, obwohl er sofort wieder geheiratet hatte. Tatzgern: „Über 23 Jahre wurde verschwiegen, dass die Bedingungen für den Bezug der Witwerpension weggefallen waren.“ Schaden: Über 300.000 Euro.
Schadenssumme von 89 Millionen Euro
Insgesamt deckte die Taskforce durch Kontrollen und die Kooperation mit Finanzpolizei und auszahlenden Stellen (PVA, ÖGK etc.) in fünf Jahren eine Schadenssumme von 89 Millionen Euro auf. Allein im ersten Halbjahr dieses Jahres wurde bereits ein Gesamtschaden von 14 Millionen Euro identifiziert – das ist so viel wie im ganzen Jahr 2022. Dabei wurden 2218 Fälle von Sozialleistungsbetrug mit 2288 Tatverdächtigen angezeigt, ein Plus von 28 Prozent. 72 Prozent der Verdächtigen sind ausländische Staatsbürger, 28 Prozent sind Österreicher.
Häufigstes Delikt ist der Bezug von Arbeitslosengeld, obwohl es Einkünfte gibt. Es folgt der widerrechtliche Bezug der Ausgleichszulage zur Pension, obwohl die Personen im Ausland leben und den Wohnsitz im Inland nur vortäuschen. Außerdem gibt es oft Fälle, bei denen die Kinderbeihilfe durch gefälschte Geburtsurkunden erschlichen wird.
Haftstrafen bis zu zehn Jahren
Sozialleistungsbetrug ist kein Kavaliersdelikt. Bei Schadenssummen von über 300.000 Euro drohen laut Tatzgern Haftstrafen von bis zu zehn Jahren.
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