Die EU-Kommission genehmigte am Donnerstag Österreichs Corona-Förderungen in der Höhe von 750 Millionen Euro. Damit dürften bereits ausbezahlte Coronahilfen doch nicht zurückgezahlt werden müssen. Finanzminister Magnus Brunner (ÖVP) sprach von einer „guten Nachricht“ für jene Betriebe, die noch auf das Auszahlen der Beihilfen warten.
Hintergrund der Entscheidung ist, dass die EU-Kommission Österreichs Regierung vorgeworfen hatte, die Obergrenze für Beihilfen nicht eingehalten zu haben. Sie hätte nicht geprüft, ob einzelne Unternehmen mit Tochter- oder Schwesterunternehmen eine Einheit bilden und damit die Höchstgrenzen durch mehrfache Auszahlungen überschritten wurden.
Um die offenen Fragen zu klären, stoppte die Regierung im Frühling das Auszahlen von ungefähr 4000 Anträgen. „Mit der neuen Richtlinie können jene Unternehmen, die auf die Auszahlung von Hilfsgeldern warten, die Hilfen, die mit den Voraussetzungen des heute von der Europäischen Kommission genehmigten Schadensausgleichs im Einklang stehen, erhalten“, sagte Finanzminister Magnus Brunner (ÖVP) am Donnerstag. Für die betroffenen Betriebe sei die Entscheidung der EU-Kommission eine „gute Nachricht.“
Wirtschaftsbund: „Endlich entschieden“
Vor der Auszahlung der Gelder seien allerdings noch Gespräche mit dem Vizekanzleramt und das Erlassen nötiger nationaler Richtlinien nötig. „Endlich hat die EU-Kommission entschieden (...). Um Rechtssicherheit für die betroffenen Unternehmen herzustellen und eine Klagsflut zu verhindern, müssen nun die Bundesregierung und die COFAG (die Covid-19-Finanzierungsagentur des Bundes; Anm.) so rasch wie möglich nationale Richtlinien umsetzen (...)“, sagte Wirtschaftsbund-Generalsekretär Kurt Egger.
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