Ein 34-jähriger Portugiese muss sich nun vor Gericht verantworten. Der Angeklagte mimt erst das Unschuldslamm, doch die Beschuldigungen seiner Ex-Freundin sprechen eine andere Sprache.
Während Staatsanwalt Richard Gschwenter in seinem Eröffnungsplädoyer am Donnerstag am Landesgericht Feldkirch von einer unfassbaren Tat und einem Martyrium für das Opfer sprach, mimte der mehrfach vorbestrafte Angeklagte das Unschuldslamm. „Ich weiß nicht, woher die Blutergüsse an ihrem Körper stammen. Ich hatte an dem Abend jedenfalls keine gesehen. Wahrscheinlich hat sich meine Ex-Freundin die selbst zugefügt, um mich jetzt fertig zu machen.“
Ich weiß nicht, woher die Blutergüsse an ihrem Körper stammen. Ich hatte an dem Abend jedenfalls keine gesehen.
Der Angeklagte
Rasende Eifersucht und Psychospielchen
Dabei ist der Mann kein unbeschriebenes Blatt. In der knapp neunjährigen Beziehung mit dem Opfer, aus dem eine Tochter hervorgeht, war es schon öfters zu häuslicher Gewalt gekommen. Sogar ein Betretungsverbot wurde ausgesprochen. Denn der Mann ist rasend eifersüchtig und ein Kontrollfreak. Den Absprung schafft die Gepeinigte nicht. Denn der Angeklagte hält sie mit seinen Psychospielen in Schach. Mal mimt der den Liebevollen, dann setzt es wieder Hiebe.
Todesdrohungen, Misshandlung und Vergewaltigung
Als die Frau im April die Beziehung beendet und mit Arbeitskollegen auf die Frühjahrsmesse nach St. Gallen geht, eskaliert die Situation erneut. Und so erpresst er sie mit Nacktfotos von ihr, droht, diese auf Pornoseiten zu verbreiten, beschimpft sie als Hure und bettelt am Ende wieder um eine Aussprache. Die Frau gibt nach. Ein fataler Fehler. Als sie bei ihm in der Wohnung ist, sperrt er das Opfer ein, malträtiert es mit Faustschlägen und würgt es, zückt ein Messer und schreit: „Du kommst hier heute nicht mehr lebend raus. Deine Leiche wird man in der Schweiz finden.“
Dann vergewaltigt er die Frau. Als ein Freund des Angeklagten in der Wohnung auftaucht, und die Geschundene diesen um Hilfe bittet, versucht er auf den Wahnsinnigen einzureden. Doch der will nicht hören. Eine Nachbarin ruft schließlich die Polizei. Da der Zeuge nicht zum Prozess erschienen ist, wird die Verhandlung am 9. Oktober fortgesetzt. Für den Angeklagten gilt die Unschuldsvermutung.
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