Seit 1. Juli ist die Maklerprovision für Mieter Geschichte - wer eine neue Wohnung sucht, spart sich Tausende Euro. Theoretisch - in der Praxis finden schwarze Maklerschafe neue Wege, um bei den Mietern abzukassieren. Die „Krone“ zeigt, nach welchem Muster das passiert und erklärt, wie man sich schützen kann.
Ein Fall pro Tag: Seit 40 Tagen gilt bei der Wohnungssuche das Bestellerprinzip - und über 40 Beschwerden gingen bei der Arbeiterkammer seitdem zu diesem Thema ein. Denn eigentlich dürften Makler seit 1. Juli nur noch jenen Provision verrechnen, von denen sie auch beauftragt werden. In der Regel also vom Vermieter. Dass Makler danach trachten, den Verdienstentgang - immerhin kassierten sie ja davor auf beiden Seiten ab - zu schmälern, ist wirtschaftlich nachvollziehbar. Rechtlich erlaubt ist es aber nicht.
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