Tolerierte Quälerei

Geschützte Vögel müssen in Fallen Federn lassen

Tierecke News
11.08.2023 17:30

Tierschützer üben heftige Kritik an der niederösterreichischen Verwaltungsbehörde. Denn diese erlaubt Jägern das Aufstellen von Krähenfallen, in die aber auch geschützte Arten wie Eulen oder Greifvögel tappen und dabei oft verletzt werden. 

Sämtliche Bezirke in Niederösterreich, mit Ausnahme von St. Pölten und Krems, haben eine entsprechende Verordnung erlassen. Für Tierschutzorganisationen wie etwa „Vier Pfoten“ ist das höchst problematisch, denn in ihrer Eulen- und Greifvogelstation Haringsee landen immer wieder Tiere, die sich in solchen Fallen verletzt haben.

(Bild: © FOUR PAWS)

Scharfe Kritik
Der Leiter der Auffangstation, Dr. Hans Frey, kritisiert Krähenfallen scharf - seiner Ansicht nach stellen sie einen Verstoß gegen geltende Natur- und Tierschutzgesetze dar. „Fast überall in Europa sind Krähenfallen zu Recht verboten, da sie eine sogenannte nicht-selektive Fallenart sind - das heißt, dass eben auch andere Tiere als Krähenvögel in die Falle gehen. Wir bekommen von engagierten Spaziergängern immer wieder verletzte und hochgradig gestresste Tiere, die Opfer solcher Fallen geworden sind. Nur bei uns gehen sie als selektiv durch, weil die Jäger alle zu Unrecht gefangenen Tiere wieder freilassen sollten“, sagt Frey.

Dabei wird „übersehen“, dass nach EU-Recht die Falle selbst selektiv sein muss, sodass geschützte Arten gar nicht erst gefangen werden. Vögel, die sich in der Falle verletzt haben oder deren Gefieder schwer beschädigt wurde, haben laut Aussendung der Tierschutzorganisation nach der Freilassung kaum Überlebenschancen.

(Bild: © FOUR PAWS)
(Bild: © FOUR PAWS)

Jungtiere bleiben sich selbst überlassen
Es ist weiters auch vorgeschrieben, dass die Krähenfallen ein Mal täglich kontrolliert werden müssen. Während der Brutzeit in die Fallen gegangene Vögel können also bis zu 24 Stunden gefangen sein. Ihre Gelege oder kleine Jungtiere überleben diese lange Abwesenheit eines Elternteils oft nicht. Von April bis Juni müssen die Fallen eigentlich abgebaut oder deaktiviert werden. Das deckt aber nicht die gesamte Brutsaison ab. Sperber und Habichte etwa versorgen oft noch im Juli Jungtiere.

Der Einsatz von Lockvögeln ist illegal 
Die Bezirkshauptmannschaft Urfahr-Umgebung verhängte im März dieses Jahres über einen Jäger eine Geldstrafe nach den Bestimmungen des Tierschutzgesetzes, weil von ihm lebende Rabenkrähen als Lockvögel in einer Krähenfalle gehalten wurden.

Das Gesetz verbietet es nämlich, einem Tier ungerechtfertigt Leiden zuzufügen oder es in schwere Angst zu versetzen. Für Hans Frey ein wichtiges Urteil. Allerdings sei es sehr schwer kontrollierbar, ob tatsächlich Lockvögel verwendet werden. „Theoretisch müssen Jäger zwar der Behörde die Aufstellorte aller Fallen nennen. Aber ob das tatsächlich gemacht und daraufhin auch tatsächlich kontrolliert wird, ist mehr als fragwürdig“, sagt Experte Frey.

Federn grausam abgeschnitten
Offensichtlich ist diese illegale Verwendung vor allem dann, wenn Lockvögeln die Schwungfedern geschnitten werden – was besonders grausam ist. Frey: „Uns wurden mehrfach so behandelte Lockvögel von empörten Spaziergängern gebracht.“

Als Begründung für das Erlauben der Fallen werden angebliche Schäden durch die intelligenten Vögel angeführt. „Der Rückgang von vielen Tierarten, wie etwa dem Rebhuhn, dem Fasan oder dem Feldhasen, ist mit der Veränderung von Lebensräumen, dem Wegfall geeigneter Nahrungsgrundlagen und dem großflächigen Einsatz von Giften zu begründen und nicht mit dem Vorhandensein von Beutegreifern wie Krähen“, erklärt Hans Frey.

Zudem ist das Töten der Tiere sinnlos: Der Abschuss von ortsansässigen Krähen verhindert den natürlichen Regulationsmechanismus durch innerartliche Konkurrenz und fördert somit den Zuzug von noch revierlosen Jungvogelgruppen. Damit erhöht sich die Anzahl von Krähenvögeln in einem Revier.

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(Bild: kmm)



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