Klimaaktivistinnen und Klimaaktivisten sollen bis zu drei Monate hinter Gitter, wenn sie Rettungsfahrzeuge im Einsatz blockieren. Zumindest sieht das ein neuer Vorschlag der ÖVP vor. Der Koalitionspartner ist dagegen.
Die vorgeschlagene Verschärfung enthält zwei Punkte: Die Leiterin oder der Leiter muss dafür sorgen, dass die Durchfahrt von Einsatzfahrzeugen nicht behindert wird. Andernfalls kann sie oder er eine Verwaltungsstrafe in der Höhe von 720 Euro bekommen. Mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Monaten muss hingegen rechnen, „wer die Durchfahrt von Einsatzfahrzeugen behindert und dadurch eine Gefahr für das Leben und die Gesundheit anderer Personen herbeiführt.“
Das Innenministerium hat bereits zu Jahresbeginn eine Arbeitsgruppe gebildet, die sich mit den Versammlungen von Klimaaktivistinnen und Klimaaktivisten beziehungsweise ihren Herausforderungen auseinandersetzt. Dabei seien die Taktik des Einsatzes erarbeitet, rechtliche Bedingungen und mögliche gesetzliche Anpassungen beurteilt worden, hieß es in einer Stellungnahme. Ein besonderer Schwerpunkt lag auf dem Behindern von Einsatzfahrzeugen.
Grüne: „Kein Elan beim Klimaschutz“
Der Grüne Koalitionspartner zeigte sich nicht erfreut über den Vorstoß. „Wenn die ÖVP ebenso viel Elan beim Klimaschutz zeigen würde wie bei Bestrafungsfantasien gegen Klimaschützerinnen und Klimaschützer, wäre uns allen mehr geholfen“, sagte Klimaschutz-Sprecher Lukas Hammer. Massive Überschwemmungen in Südösterreich hätten gezeigt, dass der Kampf gegen die Klimakrise noch ambitionierter und schneller geführt werden müsse.
Letzte Generation: Informieren Rettung bereits
Florian Wagner, Sprecher der Letzten Generation, sagte in einer ersten Stellungnahme, dass sich die Aktivistinnen und Aktivistinnen nicht von Haftstrafen einschüchtern lassen würden. Die Rettungsleitstelle werde bereits jetzt vor Protesten informiert, damit Einsatzfahrzeuge umgeleitet werden können. Für den Fall, dass dennoch ein Rettungswagen im Stau landet, würde sich die Gruppe an einer Spur nicht ankleben, um eine Rettungsgasse freigeben zu können.
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