Vorwürfe ignoriert?

Die brisante Klage einer ORF-Managerin

Gericht
11.08.2023 18:00

Eine Frau ist im Rechtsstreit mit ihrem Dienstgeber: Weil sie Mobbing und sexuelle Belästigung gemeldet hatte, sei sie im Unternehmen „verräumt“ worden. Im Prozess, der am 21. August im Wiener Arbeits- und Sozialgericht fortgesetzt wird, werden bekannte Zeugen erwartet.

Der Gerichtsstreit um behauptete sexuelle Belästigung im ORF geht am 21. August in die nächste Runde. Klägerin ist eine Managerin im öffentlich-rechtlichen Rundfunk, die lange Zeit an der Seite einer Führungskraft im Unternehmen tätig war.

„Stark grenzüberschreitendes Verhalten“ 
„Es war von Anfang an klar, dass er stark grenzüberschreitendes Verhalten hatte, sowohl mir gegenüber als Frau als auch als Mitarbeiterin“, sagt die Frau im Wiener Arbeits- und Sozialgericht über ihren einstigen Vorgesetzten. Sie berichtet der Richterin von sich steigernden sexuellen Äußerungen. Etwa habe der Chef gesagt, dass er sie „geil“ finde. Oder: „Das wäre wirklich super, wenn wir einen Dreier haben könnten.“ - Diese Vorfälle lägen lange zurück und lassen sich wohl nicht mehr verifizieren. Um diese geht es in dem Prozess aber auch nicht unmittelbar.

Vorfälle aufgezeigt und daraufhin abgeschoben?
Sondern darum, was passiert sei, nachdem die Managerin sich entschlossen hatte, solche Episoden anzusprechen. Zuerst bei der Betriebsrätin, dann bei der Gleichbehandlungskommission. Sie sei überzeugt davon, dass ihr das Aufzeigen der Grenzüberschreitungen im beruflichen Fortkommen geschadet habe und sie auf einen inadäquaten Arbeitsplatz abgeschoben worden sei. Wegen der Versetzung, in die sie zuerst per Unterschrift einwilligte, und der unterlassenen Abhilfe klagte sie ihren Dienstgeber. Im Verfahren wird zu klären sein, wann dieser von der behaupteten Belästigung erfahren hat und wie reagiert wurde. Bekannte Zeugen sind geladen.

Ein Vergleich ist (noch) nicht in Sicht
Zu einem Vergleich, auf den die Richterin pocht, kam es bislang nicht. Der ORF äußert sich zu dem laufenden Verfahren nicht, verkündete aber dem Ex-Chef der Klägerin die Streitsache. Dieser kann nun dem Prozess beitreten.

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