Wie berichtet, hatte eine Frau, die am Rande einer Kundgebung der Identitären einen Demoteilnehmer beleidigt haben soll, eine Strafverfügung von 100 Euro erhalten. Sie möchte die Strafe nicht zahlen und dagegen vorgehen. Autor Michael Bonvalot, der mit ihr in Kontakt steht, sieht eine Ungleichbehandlung.
Rechtfertigt dieser Sager eine Strafe von 100 Euro? Bei der „Remigrationstour“ der rechtsextremen „Die Österreicher“ am 14. Mai in Steyr soll eine Gegendemonstrantin zu einem Teilnehmer gemeint haben: „Schau, da Nazi kauft se an Döner beim Türken“. Grund genug für Steyrer Polizisten, die Frau mit einer Verwaltungsstrafe von 100 Euro zu bedenken. Das sei laut Strafverfügung ein grober Verstoß gegen die „allgemein anerkannten Grundsätze der guten Sitten“ …
„Frau ist komplett empört“
„Die Frau ist komplett empört und wird sicherlich nicht bezahlen“, erklärt der Beitreiber der Plattform standpunkt.press, Michael Bonvalot, der mit der Frau in Kontakt steht. Für ihn sei „völlig unklar“, weswegen sich überhaupt in einem solchen Fall die Polizei Oberösterreich einmische und wie sie von der angeblich getätigten Aussage erfahren hat - immerhin wäre weit und breit kein Polizist zu sehen gewesen …
Nazi-Tattoos im Freibad waren kein Grund für Einschreiten
Bonvalot hat den Verdacht, dass die oberösterreichische Polizei „ganz gezielt antifaschistische Gruppen“ einschüchtern wolle. Für ihn sei im Vergleich „interessant“, dass bei jenem Fall, bei dem ein Mann in Braunau mit Nazi-Tattoos gemeldet worden war, die Polizei nicht einschreiten wollte, bei der Aussage der Frau die Exekutive die Strafe aber sogar selbst vorbeibringt.
Das ganze Gespräch sehen Sie im Video oben!
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