Im Fadenkreuz

Das gefährliche Leben der Turteltauben

Tierecke
14.08.2023 13:05

Die Population der Turteltaube ist stark gefährdet und befindet sich weltweit auf der Roten Liste. Dennoch darf der zierliche Vogel in zehn EU-Ländern legal abgeschossen werden - auch in Österreich. Im Burgenland endet die Schonzeit am 15. August. Wien und Niederösterreich folgen im September. Das Volksbegehren „Für ein Bundesjagdgesetz“ fordert das Aus für die Bejagung der Turteltauben.

Durch ihr sanftes Gurren und ihre starke Paarbindung wurde die Turteltaube zu einem Symbol der Liebe. Doch so romantisch verläuft das Leben der kleinsten heimischen Taubenart leider nicht. In Österreich fielen die Bestände seit 1998 um 71 Prozent! Inzwischen steht die Turteltaube in der Ampelliste von BirdLife Österreich auf Rot, das bedeutet „höchste Priorität für den Vogelschutz - dringender Schutz- und Handlungsbedarf gegeben“.

Jagd in zehn EU-Staaten erlaubt
Die EU-Vogelschutzrichtlinie ist das wirksamste Rechtsinstrument zum Erhalt der Vogelbestände in Europa. Jedoch erlaubt sie für 24 Vogelarten die Jagd in der gesamten EU und nach Artikel sieben für weitere 58 in einigen Ländern. Die Turteltaube gehört dazu und darf in zehn EU-Staaten gejagt werden. Jährlich werden etwa 1,4 bis 2,2 Millionen der „Langstreckenzieher“ erschossen. Somit gesellt sich zum ohnehin schwindenden Lebensraum sowie fehlenden oder durch Pestizide vergifteten Nahrung auch noch der legale Abschuss dieser Vogelart hinzu.

In Österreich auch zum Abschuss freigegeben
In unserem Land ist die Jagd auf Wildtauben - und damit auch auf die gefährdete Turteltaube - in drei Bundesländern, erlaubt. Im Burgenland endet die Schonzeit mit dem 15. August. In Wien am 31. August und in Niederösterreich am 14. September. „Die Bejagung der Turteltaube ist vor allem im Mittelmeerraum massiv, aber wir können nicht glaubwürdig von den dortigen Ländern fordern, diese bedrohte Art zu verschonen, solange wir sie selbst bejagen“, beklagt Gábor Wichmann, Geschäftsführer von BirdLife Österreich, die aktuelle Situation.

Zitat Icon

Das Beispiel der Turteltaube zeigt die ganze Absurdität der Zersplitterung des Jagdrechts in Österreich und die großen Mängel in verschiedenen Landesgesetzen. Wir brauchen endlich ein Bundesjagdgesetz, das für ganz Österreich die Jagd auf gefährdete Arten untersagt.

Prof. Rudolf Winkelmayer (Bild: zVg.)

Prof. Rudolf Winkelmayer, Bevollmächtigter des Volksbegehrens „Für ein Bundesjagdgesetz“

Volksbegehren kann die bedrohte Tierart retten
Das Volksbegehren „Für ein Bundesjagdgesetz“ fordert, dass bedrohte Arten wie die Turteltaube in Österreich künftig nicht mehr als jagdbar gelten dürfen. Unterstützungserklärungen für das Volksbegehren für alle in Österreich wahlberechtigten Personen online mittels Handysignatur oder bei jedem Gemeindeamt.

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