Fünf Monate nach Hausdurchsuchungen in der Firmenzentrale in Fuschl am See in Salzburg und in mehreren europäischen Niederlassungen hat der Energy-Drink-Hersteller Red Bull nun die EU-Wettbewerbshüter verklagt. Die Vorwürfe wettbewerbswidrigen Verhaltens seien „offensichtlich unbegründet“, heißt es in der Klageschrift.
Der Besuch der EU-Wettbewerbshüter bei Red Bull im März hatte offenbar mit der Marktmacht des Unternehmens zu tun. Laut einem Bericht des Fachdienstes MLex konzentrierten sich die Vorwürfe auf die Geschäfte von Red Bull mit Einzelhändlern und darauf, dass das Unternehmen versucht haben könnte, eine vorteilhafte Behandlung für seine eigenen Getränke auf Kosten seiner Konkurrenten zu erlangen.
Red Bull, das die Durchsuchungen später bestätigte, beantragte nun beim zweithöchsten europäischen Gericht, die Entscheidung der Kommission, mit der die Durchsuchungen angeordnet wurden, für nichtig zu erklären und alle in den Geschäftsräumen des Unternehmens beschlagnahmten Unterlagen zurückzugeben.
„Die Kommission habe allem Anschein nach zum Zeitpunkt des Erlasses ihrer Entscheidung über keine ausreichenden Anhaltspunkte für wettbewerbswidrige Verhaltensweisen verfügt, um eine Nachprüfung zu rechtfertigen“, erklärte Red Bull in seiner Klage vor dem Luxemburger Gericht. Das Unternehmen kritisierte auch die unbefristete Durchsuchung seiner Brüsseler Büros durch die EU-Wettbewerbsbehörde als „übermäßigen Eingriff“ in die Rechte des Unternehmens.
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