Die notwendigen Formalitäten nach dem Ableben eines geliebten Menschen sind für die Angehörigen schwierig genug. Besonders bitter wird es, wenn aufgrund von Missverständnissen etwas nicht so gemacht wird, wie geplant. Die Ombudsfrau konnte helfen.
Schon vor langer Zeit hat sich Irene B. (Name geändert) für ein bestimmtes Bestattungsinstitut entschieden, das sich um alles kümmern soll, wenn ihre Mutter einmal stirbt. „Meine Mama wollte die gleiche Beerdigung, die wir bei meinem Papa ausgerichtet haben. Wir waren damals mit dem privaten Bestatter sehr zufrieden“, schildert die Niederösterreicherin.
Heuer im Mai ist die Mutter nach einem längeren Heimaufenthalt in Wien verstorben. „Ich durfte sie in ihren letzten Stunden begleiten und trat, als ich nichts mehr für sie machen konnte, die Heimreise an“. Das im Vertrauen darauf, die folgenden Schritte würden in Absprache mit den Angehörigen und nach den festgehaltenen Wünschen der Verstorbenen erfolgen. Was nicht der Fall war.
„Eigenmächtig gehandelt“
„Das Heim hat nicht die von uns gewünschte Bestattung mit der Abholung beauftragt, sondern eigenmächtig die Bestattung Wien gerufen. Jetzt soll ich diese zweimal bezahlen, weil wir das Begräbnis natürlich nach den Wünschen meiner verstorbenen Mutter gestalten möchten“, wandte sich Frau B. an die Ombudsfrau. Zudem habe man das zurecht gelegte Beerdigungsgewand unberührt im Zimmer liegen lassen. „Am Todestag hat mich eine Heimmitarbeiterin extra danach gefragt und ich habe das von Mama ausgesuchte Gewand wie gefordert sichtbar hingehängt, damit die Bestattung sie noch vor Ort umkleiden könne.“
Diesen Fehler bedauerte das Heim in einem Schreiben an die Hinterbliebene. Man habe die Informationen weitergegeben, bitte aber um Verständnis, dass man darauf vertrauen müsse, dass externe Firmen die Infos uns Wünsche umsetzen und man nicht alles und jeden kontrollieren könne. Hinsichtlich der Bestattung sei in einem Vorsorgegesprächsbogen eindeutig dokumentiert, dass die Wiener Bestattung zu beauftragen sei.
Namensverwechslung
Hier dürfte es sich aber um ein Missverständnis handeln. Im Bogen steht nämlich wortwörtlich „Wr. Bestattung - Tochter weiß Bescheid“. Also nicht der genaue Name „Bestattung Wien“. „Meine Mutter wusste, dass es sich um eine Wiener Bestattung handelt, den genauen Firmennamen wusste sie in ihrem Alter nicht mehr. Da in Österreich die freie Bestatterwahl gilt, war für mich klar, dass der private Bestatter unseres Vertrauens diese Beerdigung ausrichtet“.
Die Ombudsfrau hat natürlich nachgefragt. In einem persönlichen Gespräch hat der Heimbetreiber angeboten, die Hälfte der Kosten für die missverständlich beauftragte Abholung zu übernehmen.
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