Parteitag im Herbst

SPÖ: Unternehmer Felber will gegen Babler antreten

Burgenland
14.08.2023 17:30

Berthold Felber gibt im Kampf um den SPÖ-Bundesvorsitz nicht auf: Der Unternehmer aus dem Mittelburgenland hat nun seine Kandidatur für den Parteitag am 11. November eingereicht. Dort will er gegen den aktuellen Vorsitzenden Andreas Babler antreten.

Berthold Felber gibt im Kampf um den SPÖ-Bundesvorsitz nicht auf: Der Unternehmer aus dem Mittelburgenland hat nun seine Kandidatur für den Parteitag am 11. November eingereicht. Dort will er gegen den aktuellen Vorsitzenden Andreas Babler antreten.  „In der Partei wird weiter gestritten. Außerdem gibt es aus dem Burgenland keine Unterstützung für Babler“, erklärt Felber gegenüber der „Krone“ die Grüne für sein neuerliches Antreten.

SPÖ-Bundesparteichef Andreas Babler (Bild: EXPA/ Max Slovencik)
SPÖ-Bundesparteichef Andreas Babler

In einem Schreiben an die Bundes- und Landespartei erklärt er deshalb wieder seine Bewerbung für die Wahl des Bundesparteivorsitzenden. Zugleich verlangt er das „Aufscheinen seines Namens auf dem Wahlvorschlag bzw. auf dem Stimmzettel am Bundesparteitag am 11. 11. 2023 im Sinne der Gleichberechtigung aller Kandidaten.“ Begründet wird das von ihm mit den Parteistatuten.

Beim nächsten Parteitag will der burgenländische Unternehmer mitmischen (Bild: APA/GEORG HOCHMUTH)
Beim nächsten Parteitag will der burgenländische Unternehmer mitmischen

Gastdelegiertenkarte und Rederecht verlangt
Zugleich will Felber dieses Mal auch am Parteitag teilnehmen. Im Juni war ihm das verwehrt worden. Der Mittelburgenländer hat deshalb im Schreiben auch eine Gastdelegiertenkarte beantragt. Ebenso verlangt er das Recht, seine konkreten Vorstellungen vor den Genossen präsentieren zu können. 75 Minuten hat Felber dafür veranschlagt, wie er der Partei im Schreiben mitteilt.

Der Mittelburgenländer will aber auch auf andere Weise das Rennen um den Parteivorsitz wieder eröffnen. Erst in der Vorwoche wurde bekannt, dass er die SPÖ auf Wiederholung des Parteitags Landesgericht für Zivilsachen in Wien geklagt hat. In seiner Begründung hatte er dabei unter anderem auf die Stimmenauszählung verwiesen.

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