Nach dem „Krone“-Bericht über die Abkassier-Vorwürfe mit Sammeln von Unterschriften will die ÖVP nun die Bundeswahlbehörde einschalten. ÖVP-Verfassungssprecher Gerstl will die Serie von Volksbegehren genauer unter die Lupe nehmen.
„Regierungsparteien haben nie Freude mit Volksbegehren. In der Opposition ist das dann anders. Doch der Wähler ist das große Korrektiv.“ So wehrt sich Werner Bolak, Sprecher der Initiative „Gemeinsam entscheiden“, gegen Vorwürfe, als „Stammkunden“ mit dem Sammeln von Unterschriften abzukassieren.
„Mahn-Anwalt“ kassiert ab
Wie berichtet, hat die engagierte fünfköpfige Gruppe - mit dabei auch der durch seine Massen-Abmahnaktion gegen Unternehmen, die Google-Schriften verwendeten, umstrittene Anwalt und Richterin-Stiefsohn Marcus Hohenecker - in dieser Legislaturperiode schon mit neun Volksbegehren (von Rauch- über Impf- bis zum Bargeldthema) die 100.000-Marke geschafft. Ab dann muss das Anliegen auch im Parlament behandelt werden.
Und ab dieser Grenze gibt es auch Steuergeld zurück vom Innenministerium. Genauer gesagt nach Abzug der Registrierungsgebühr und des Druckkostenbeitrages je Volksbegehren knapp 14.000 Euro netto.
Genau das ist nun der ÖPV ein Dorn im Auge. Verfassungssprecher Wolfgang Gerstl zur „Krone“: „Demokratie darf kein Geschäftsmodell sein. Wir werden die Bundeswahlbehörde mit einer näheren Prüfung beauftragen, welche Anträge gestellt wurden.“
Demokratie darf kein Geschäftsmodell sein. Wir werden die Bundeswahlbehörde mit einer näheren Prüfung beauftragen, welche Anträge gestellt wurden.
ÖVP-Verfassungssprecher Wolfgang Gerstl will die Serie von Volksbegehren genauer unter die Lupe nehmen.
Bild: Reinhard Holl
Konter der Volksbegehren-Initiatoren: „Der Bund zahlt den Gemeinden pro Eintragungswoche 2,5 Millionen Euro für die Durchführung. Da sitzen dann Bedienstete im Amt, die sowieso da sitzen.“
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