Am Mittwoch hat eine 35-jährige Frau am Landesgericht Feldkirch eine teilbedingte Geldstrafe wegen einer gefährlichen Drohung ausgefasst. Sonderlich glücklich war die Arbeitslose mit dem Urteil nicht.
Sichtlich geknickt nimmt die bislang Unbescholtene das nicht rechtskräftige Urteil von Richter Theo Rümmele entgegen, das da lautet: 1440 Euro teilbedingte Geldstrafe, davon sind 960 Euro zu berappen, der Rest wird bedingt auf drei Jahre nachgesehen. Für diese Dauer hat der Richter auch Bewährungshilfe angeordnet. „Es war keine einfache Situation für Sie und die anderen im Umgang miteinander. Trotzdem haben Sie kein Recht, eine Waffe zu zücken“, begründet der Herr Rat sein Urteil.
Was die 35-Jährige so gar nicht einsieht, auch, was das Strafmaß angeht. „Aha, und was kriagt oana, wo Crack kocht?“, spielt die 35-Jährige auf ihr milieubedingtes Umfeld an.
Verbaler Schlagabtausch
Der Jargon in dem Wohnblock scheint nämlich alles andere als human zu sein. Zum konkreten Vorfall: Als es wieder mal zu einem verbalen Schlagabtausch zwischen der Angeklagten und einem Nachbarn vor dem Haus kommt, zückt die Frau eine Schreckschusspistole. Mit vorgehaltener Waffe droht sie dem Mann mehrmals, ihn zu erschießen. Zwar räumt die 35-Jährige ein, die Waffe dabei gehabt zu haben, diese jedoch gegen das Opfer gerichtet und mit dem Umbringen gedroht zu haben, bestreitet sie.
Doch der Herr Rat stützt am Ende seinen Schuldspruch auf den belastenden und für ihn glaubwürdigen Angaben der Zeugen. Nachdem Staatsanwalt Richard Gschwenter der Verurteilten auch noch klarmacht, dass die mögliche Höchststrafe drei Jahre gewesen wäre, lenkt diese ein und nimmt das Urteil schließlich zähneknirschend an. Die Geldstrafe kann sie nun in 24 Raten zu je 40 Euro abbezahlen.
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