Wegen schweren Betrugs musste sich am Mittwoch eine 35-jährige Österreicherin am Landesgericht Feldkirch in Vorarlberg verantworten. Die Frau hatte ihre Bank geprellt.
Aus den Augen, aus dem Sinn, dachte sich wohl die Angeklagte, als sie sich mit einem Bankdarlehen von mehr als 43.000 Euro in die Schweiz absetzte. Weder hatte sie dem Geldinstitut den Wohnortswechsel von Vorarlberg zu den Eidgenossen bekannt gegeben noch, dass sie gar nicht in der Lage war, den gewährten Kredit zurückzuzahlen. „Aufgrund gesundheitlicher Probleme ging es mir damals psychisch nicht gut.“ Weshalb sie von ihrem Arbeitgeber gekündigt wurde.
Privatschulden und Mietrückstände
Dass die Frau damals bereits hoch verschuldet war, gibt sie erst im Prozess zu, als Richterin Lisa Pfeifer sie nach dem Verbleib der Barschaft fragt: „Mit dem Großteil der Summe bezahlte ich Privatschulden in der Türkei.“ Aktuell habe sie noch Mietrückstände und von etwas leben habe sie ja auch müssen, so die Unbescholtene. Zum Vorwurf des schweren Betruges bekennt sich die nunmehr in der Schweiz lebende Frau bloß teilweise schuldig: „Ja, ich habe den Kredit genommen. Aber ich wollte das Geld wirklich zurückbezahlen.“
Staatsanwältin Kathrin Feurle hält der Angeklagten daraufhin deren Aussage bei der Polizei vor: „Sie haben gesagt, dass Sie der Bank absichtlich ihre neue Wohnadresse verschwiegen hätten. Und Sie sagten auch, dass Sie nicht wussten, dass Sie die Sache bis in die Schweiz verfolgen würde.“ Das nicht rechtskräftige Urteil: 4200 Euro teilbedingte Geldstrafe. Außerdem muss die 35-Jährige dem betrogenen Geldinstitut rund 45.000 Euro binnen 14 Tagen zurückzahlen. Dem Staat muss sie aufgrund des Bereicherungsvorsatzes weitere 43.000 Euro blechen.
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