In den letzten Wochen wurde von dem Schlagersternchen häufiger wegen ihrer jungen Liebe zu dem noch jüngeren Kollegen Eric Philippi (26) in der Presse berichtet, nun haben wir aber weniger schöne Nachrichten zu vermelden: Gegen Michelle (51) liegt ein Strafbefehl wegen Steuerhinterziehung vor!
Als wäre es nicht genug, dachte sich die Musikerin vermutlich, dass sie bereits eine Nachzahlung in Höhe von 160.000 Euro an das Finanzamt leisten musste, nun hat auch noch das Amtsgericht in Bonn einen Strafbefehl wegen Steuerhinterziehung erlassen. Den Betrag errechnete die Behörde aufgrund eines geschätzten Jahreseinkommens von circa 500.000 Euro.
„Nicht verdient“
Konkret ging es dabei um die angeblich versäumten Steuererklärungen der Jahre 2018 und 2019. Wie der Direktor des Bonner Gerichts, Richter Dr. Fabian Krapoth bestätigte, wurde eine achtmonatige Bewährungsstrafe gegen die „Nicht verdient“-Interpretin verhängt. Nun hat sie noch zwei Wochen, um dagegen Einspruch einzulegen, ansonsten wird der Strafbefehl rechtskräftig und damit ins Führungszeugnis mitaufgenommen: Heißt konkret, Michelle ist dann vorbestraft und auf Bewährung.
Bereits 2020 war bekannt geworden, dass Michelle und das Finanzamt „gewisse Differenzen“ hatten, seither ermittelte das zuständige Amt für Steuerstrafsachen und Steuerfahndung wegen Verdachtsfällen in den Jahren 2018, 2019 und 2020.
Kommts nicht wieder vor?
Selbst sagte die Sängerin aus, unwissentlich gehandelt zu haben. Dass zwei Steuererklärungen fehlten, sei auf einen Wechsel ihres Managements zurückzuführen, denn auch zuvor „habe sie sich nicht selbst um solche Sachen gekümmert“.
Dafür würde zumindest sprechen, dass die 51-Jährige die Nachzahlung auch direkt 2022 noch beglich. Da aber Unwissenheit bekanntlich nicht vor Strafe schützt, hat sie das Finanzamt nun im Blick - im Zuge der Ermittlungen soll nämlich sogar ihr Haus durchsucht worden sein. Selbst wollte sie sich nicht dazu äußern, ihr Anwalt ließ aber wissen: „Meine Mandantin wird dagegen Rechtsmittel einlegen.“
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