Jetzt ist es offiziell: Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) hat am Freitag einen 108 Seiten starken Strafantrag gegen Sebastian Kurz wegen mutmaßlicher Falschaussage im Ibiza-U-Ausschuss eingebracht! Der Ex-Kanzler gab zuvor eine persönliche Stellungnahme ab, in der er auch die Justiz kritisierte. Dennoch freue er sich auf den Prozess, der am 18. Oktober am Wiener Landesgericht startet. Kurz drohen bis zu drei Jahre Haft.
Die Verhandlung ist auf drei Tage anberaumt, die Urteile sollen am 23. Oktober fallen.
Im Kern geht es bei den Falschaussage-Vorwürfen um die Frage, wie intensiv der Ex-ÖVP-Chef unter Türkis-Blau in die Reform der Staatsholding ÖBIB zur ÖBAG involviert war.
Befragung im U-Ausschuss im Juni 2020 steht im Fokus
Bei seiner Befragung im Ibiza-U-Ausschuss im Juni 2020 hatte Kurz bekanntlich seine Rolle bei der Auswahl des Aufsichtsrats sowie bei der umstrittenen Bestellung seines Vertrauten Thomas Schmid zum ÖBAG-Chef heruntergespielt - und sinngemäß von normalen Vorgängen gesprochen. Die WKStA sah darin aber angesichts von Chatverläufen mögliche Falschaussagen.
Auch Bonelli und Glatz-Kremsner werden angeklagt
Von der WKStA wegen falscher Zeugenaussage zur Anklage gebracht wurden neben Kurz auch dessen langjähriger Vertrauter Bernhard Bonelli, Kabinettschef im Bundeskanzleramt unter Kurz und dessen Nachfolger Alexander Schallenberg, sowie die vormalige ÖVP-Vizeparteichefin Bettina Glatz-Kremsner, bis März 2022 Generaldirektorin der Casinos Austria und Vorstandsvorsitzende der Österreichischen Lotterien. Die beiden werden neben Kurz auf der Anklagebank im Großen Schwurgerichtssaal Platz nehmen müssen.
Ex-Kanzler kritisiert WKStA
„Mein Team und ich wurden gerade von mehreren Journalisten informiert, dass die Anklage wegen mutmaßlicher Falschaussage im U-Ausschuss unmittelbar bevorsteht“, schrieb Kurz am Freitagvormittag auf X (ehemals Twitter). Zu diesem Zeitpunkt ging er bereits von einer Anklage aus und rechnete in seinem Posting mit der Justiz ab. „Es ist für uns wenig überraschend, dass die WKStA trotz 30 entlastender Zeugenaussagen dennoch entschieden hat, einen Strafantrag zu stellen.“
„Endlich Wahrheit ans Licht“
Die Vorwürfe gegen ihn seien falsch. „Wir freuen uns darauf, wenn nun endlich die Wahrheit ans Licht kommt und sich die Anschuldigungen auch vor Gericht als haltlos herausstellen.“ Kurz selbst hatte immer wieder betont, er könne sich eine Verurteilung nicht vorstellen. Im U-Ausschuss sei „ganz bewusst mit Suggestivfragen, mit Unterstellungen“ versucht worden, „eine sehr aufgeheizte Stimmung zu erzeugen“, sagte er, damals noch als Bundeskanzler.
Nehammer überrascht
Der aktuelle Kanzler Karl Nehammer zeigte sich über die Anklage überrascht: „Zum einen ist es so, es soll so sein. Und wenn es so ist, besteht Möglichkeit der Aufklärung. Für alle Personen“, so der ÖVP-Chef bei einer Pressekonferenz mit dem deutschen Kanzler Olaf Scholz.
Weitere Anklage möglich
Bei der Anklage gegen Kurz wegen Falschaussage im U-Ausschuss könnte es aber nicht bleiben. Der Ex-Kanzler wird noch in einer weiteren Causa belastet, der Umfragen-Affäre. Er soll nicht nur vom „Beinschab-Österreich-Tool“ gewusst, sondern dieses in Auftrag gegeben haben. Kurz bestreitet die Vorwürfe, auch ehemalige Mitarbeiter werden beschuldigt.
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