3 Jahre & 2 Monate

Star-Koch Schuhbeck muss jetzt seine Haft antreten

Society International
18.08.2023 15:08

Bisher galt es als noch unklar, wann der Fernseh-Koch Alfons Schuhbeck (74) seine Zeit hinter Gittern antreten muss. Nun wurde er dafür von der Münchner Staatsanwalt „eingeladen“.

Star-Koch Alfons Schuhbeck muss in den kommenden Tagen ins Gefängnis. Die Staatsanwaltschaft München hat ihn zu seinem Haftantritt geladen. Eine Sprecherin teilte am Freitag mit, „dass die Ladung zum Haftantritt heute Vormittag dem anwaltlichen Vertreter von Herrn Schuhbeck persönlich übergeben wurde, der seinen Mandanten informiert hat“. Ein exaktes Datum wurde auf Anfrage nicht nicht mit, allerdings werde er die Haft „in den kommenden Tagen“ antreten müssen.

„Im Wesentlichen rechtskräftig“
Schuhbeck war im Oktober vergangenen Jahres wegen Steuerhinterziehung in Millionenhöhe zu drei Jahren und zwei Monaten Haft verurteilt worden. Dieses Urteil bestätigte der deutsche Bundesgerichtshof im Juni weitgehend, es sei „im Wesentlichen rechtskräftig“.

Inzwischen wurde auch gegen Schuhbeck selbst ein Insolvenzverfahren eröffnet, außerdem ist am Amtsgericht München eine Räumungsklage gegen ihn anhängig, weil er die Miete für seine Privatwohnung nicht fristgerecht gezahlt haben soll. Eine für Anfang August geplante Gerichtsverhandlung wurde aber „auf Antrag beider Parteivertreter“ auf Ende Oktober verlegt - wohl, um eine außergerichtliche Einigung zu erreichen.

Haft war nahezu unumgänglich
2,3 Millionen Euro waren es, die Schuhbeck nach Überzeugung des Landgerichts hinterzogen hat, schon ab einer Million ist eine Haftstrafe nach aktueller Rechtsprechung nahezu unumgänglich. Der TV-Koch hatte gegen das Urteil Revision eingelegt, anders als die Staatsanwaltschaft.

Nun steht er nach dem Urteil und nach der Insolvenz seiner Restaurants vor den Trümmern einer großen, langen Karriere. Geblieben sind nur noch seine Gewürzläden, die von der Schuhbecks Company verwaltet werden und um die es zuletzt auch immer wieder Streit gab wegen ausgebliebener Mietzahlungen.

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