Jener Wolf, der erst vor Kurzem zwei Tiere im Klostertal (Vorarlberg) gerissen hat, darf nun entnommen werden. Landesrat Christian Gantner informierte am Freitagnachmittag über die Entscheidung der Behörden. Rechtlich steht man allerdings auf dünnem Eis.
Wie berichtet, kam es in der Nacht von Mittwoch auf Donnerstag erneut zu Wolfsrissen auf der Alpe Nenzigast in Klösterle: Zwei Schafe wurden getötet, zwei Tiere verletzt und mehrere Tiere sind abgängig, wie Landeswildbiologe Hubert Schatz bestätigt. Für Landesrat Christian Gantner (ÖVP) ist das Maß jetzt übervoll, wie er informierte: „Die laufenden Tierverluste und schwersten qualvollen Verletzungen der Alptiere sind nun Anlass, den Entnahmebescheid für einen Schadwolf im Gebiet Hinteres Klostertal und Hinteres Silbertal zu erlassen.“
Nutztiere dem Wolf zum Fraß vorgeworfen
„Diese Situation ist für die Vorarlberger Land- und Alpwirtschaft nicht länger hinnehmbar, vor allem in Gebieten, wo Herdenschutzmaßnahmen aufgrund der besonderen schwierigen Geländeverhältnisse für die Tierhaltenden bzw. Älpler nicht zumutbar sind. Es kann nicht sein, dass bei qualvoll getöteten Schafen und Ziegen plötzlich der Tierschutz keine Rolle mehr spielt und unsere Nutztiere dem Wolf ‚zum Fraß vorgeworfen‘ werden“, erklärt Landesrat Gantner zu der Entscheidung.
Seit 14. April konnten insgesamt 16 Wild- und Nutztierrisse aufgefunden werden, die mit großer Wahrscheinlichkeit auf diesen Schadwolf zurückzuführen sind, gab das Land zum Sachverhalt bekannt. Für neun der 16 Risse liegt eine DNA-Bestätigung vor, bei vier Fällen ist das Ergebnis noch ausständig und bei drei Nutztierrissen konnte die DNA auf Grund der „Nachnutzung“ durch andere Tiere (Fuchs) nicht mehr zweifelsfrei nachgewiesen werden. Bei zwei weiteren toten Schafen konnte die Todesursache nicht abschließend geklärt werden. Zudem wurde der Wolf bereits im vergangenen Jahr auch in den Bundesländern Tirol, Salzburg, Oberösterreich und Kärnten mehrfach nachgewiesen.
Neue Risse werden erwartet
Die Wahrscheinlichkeit, dass es im gegenständlichen Gebiet in der nahen Zukunft zu weiteren Rissen kommt, werde von Fachleuten aufgrund der Risshäufigkeit in den vergangenen Wochen und trotz Herdenschutzmaßnahmen als hoch eingeschätzt. Es sei deshalb wichtig, schnell und entschlossen zu handeln, um die Gefahr des Schadwolfes für unsere Alpwirtschaft einzudämmen, betont Gantner.
Allerdings ist auch dem Landesrat klar, dass die Entscheidung eventuell rechtlich nicht halten wird, denn der Wolf zählt zu den ganzjährig zu schonenden Wildtieren. „Im vorliegenden Fall einen Entnahmebescheid für den Schadwolf zu erlassen, ist nicht unumstritten und eine Gratwanderung. In der jetzigen Situation jedoch nichts zu tun und tatenlos zuzuschauen, wäre angesichts dessen, dass nicht der Wolf gefährdet ist, sondern die Land- und Alpwirtschaft in Gefahr ist, komplett falsch“, stellt Gantner klar. Fraglich ist allerdings, ob tatsächlich ein Jäger zum Gewehr greifen und sich auf Lauer legen wird, da die rechtlichen Konsequenzen ungewiss sind.
Sollte in diesem Fall keine Ausnahme von der Wolfsschonung erwirkt werden können, fordert der Landesrat, dass die Schutzbestimmungen für den Wolf auf EU-Ebene an die neuen Gegebenheiten angepasst werden. Die Entnahme von Problemwölfen solle in Zukunft ohne aufwändiges Verfahren möglich werden.
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