Guantanamo-Insasse
Richter verwirft unter Folter erlangtes Geständnis
Vor dem Militärgericht in Guantánamo Bay auf Kuba ist nun erstmals ein Geständnis, welches durch Folter erlangt worden war, als Beweismittel verworfen worden. Konkret geht es um den Fall eines 58-jährigen Saudi-Arabers jemenitischer Herkunft, der hinter dem Selbstmordanschlag auf das Kriegsschiff USS Cole mit 17 toten Matrosen im Jahr 2000 stecken soll.
„Der Ausschluss solcher Beweismittel ist nicht ohne gesellschaftliche Kosten. Jedoch kann die Zulassung von Beweismaterial, das von derselben Regierung, die den Angeklagten verfolgen und hinrichten will, durch oder unter Folter erlangt wurde, noch größere gesellschaftliche Kosten haben“, schrieb Richter Lanny Acosta am Freitag in seiner Begründung.
Todesstrafe droht
Richter Acosta gab an, dass die Aussagen von Abd al-Rahim al-Naschiri mit jahrelanger Misshandlung durch den US-Geheimdienst CIA und die US-Bundespolizei belastet seien. Al-Naschiris Anwalt Anthony Natale erklärte, dass der Richter die wichtigsten Beweise verworfen habe, mit denen die Militärstaatsanwälte eine Verurteilung hatten erreichen wollen. Damit bleibt der Fall, der in einem Todesurteil enden könnte, in der Vorverhandlungsphase stecken - ohne Anzeichen, wann ein richtiger Prozess beginnen könnte.
Die Anwälte Al-Naschiris sowie der fünf Beschuldigten der Anschläge der Terrorgruppe Al-Kaida vom 11. September 2001 kämpfen seit mehr als einem Jahrzehnt darum, unter Folter erlangte Beweismittel vor Gericht ausschließen zu lassen. Die sechs mutmaßlichen Attentäter waren nach den Attentaten von 2001 getrennt voneinander festgenommen und durch geheime Gefängnisse des US-Geheimdienstes CIA in Länder wie Thailand und Polen geschleust worden. Dort wurden etwa Techniken wie Waterboarding angewendet, oder sie wurden geschlagen. Auch nach Ankunft in Guantánamo wurden manche Verdächtige wie Al-Naschiri erneut misshandelt.
Anwalt Natale betonte zwar, dass das Urteil sich nur auf Al-Naschiris Fall beziehe und für die zuständigen Richter der anderen Fälle im Militärgericht in Guantánamo nicht bindend sei. Andere Angeklagte könnten aber Richterentscheidung als Vorlage nützen, ähnlich vorzugehen, so der Advokat.
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