Dieser Tag ist für die Klima-Kleber und auch für die Strafbehörde richtungsweisend. Ab 9 Uhr läuft in Linz eine Verhandlung beim Landesverwaltungsgericht, die einen Murks beim ersten Prozess ausbessern soll. Aber egal, wie sie ausgeht, es gibt weitere Runde.
Allumfänglich - das ist das Schlagwort, das heute beim Prozess am Landesverwaltungsgericht in Linz von Bedeutung ist. Wieder sind es die Klimakleber, die gegen Strafen der Landespolizeidirektion Beschwerde eingelegt haben. Aber eben „allumfänglich“, wie Anwalt Thomas Riesz betont.
Denn nun müssen sich die Verwaltungsrichter nicht nur mit der Strafhöhe befassen, wie beim ersten Prozess, als sich die Klimkleber wegen dieses Formalfehlers des damaligen Rechtsvertreters eine Abfuhr eingeholt hatten.
Richter müssen sich befassen
Jetzt müssen sich die Richter auch damit befassen, ob das Ankleben - im konkreten Fall geht es um eine Aktion im Februar in Linz - etwa ein entschuldigender Notstand ist.
Im ersten Prozess konnten wir nichts mehr tun, da die Beschwerde sich nur gegen die Strafhöhe gerichtet hatte. Jetzt ist die Beschwerde allumfänglich.
Anwalt Thomas Riesz vertritt im zweiten Anlauf die Klimakleber
Beim ersten Prozess, der für die Klimakleber schlecht ausgegangen war, hatten die Aktivisten ihre Motive eindringlich erläutert und dabei von den Richtern keine Schelte, im Gegenteil, durchaus Verständnis und Sympathie erhalten. Doch damals war es eben den Rechtssprechern nicht möglich gewesen, diese Argumente zu würdigen.
Weitere Anzeigen so gut wie sicher
Dieses Mal wird es anders sein, doch unabhängig wie der Prozess in Linz heute ausgeht - es wird nicht das letzte Kapitel in der Causa „Klimakleber“ gewesen sein. Denn wer verliert - ob die Aktivisten oder die Landespolizeidirektion - wird sich an die Höchstgerichte wenden. Damit werden bei den kommenden Klebe-Aktionen wieder Anzeigen nach dem Versammlungs- und Sicherheitspolizeigesetz folgen.
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