Drei Klimaaktivisten der Letzten Generation Österreich hatten sich im Februar auf die Waldeggstraße in Linz geklebt. Dafür kassierten sie eine Verwaltungsstrafe von je 300 Euro. Dagegen beriefen die drei Oberösterreicher. Das Landesverwaltungsgericht senkte nun die Strafen, blieb in der Sache aber hart.
Die Landespolizeidirektion Oberösterreich verhängte gegen die drei Klimaaktivisten (eine Frau und zwei Männer) Geldstrafen, weil sie sich im Zuge der Aktion auf der Straße festgeklebt und trotz Aufforderung den Ort nicht verlassen hatten. Die Tatvorwürfe stützten sich dabei auf Bestimmungen des Sicherheitspolizeigesetzes (Störung der öffentlichen Ordnung) sowie des Versammlungsgesetzes (nicht sofortiges Verlassen des Versammlungsortes nach Auflösung einer Versammlung).
Aktivsten sehen Notstand
Die Aktivisten wollten das so nicht hinnehmen, beschwerten sich beim Landesverwaltungsgericht. Sie sehen ihr Verhalten durch verfassungsgesetzlich gewährleistete Rechte gerechtfertigt und erklärten, dass sie die Aktion auch als gerechtfertigten und damit entschuldigenden Notstand sehen, weil es in Sachen Klimawandel bereits 5 vor 12 sei.
Reine Provokation
„Das Landesverwaltungsgericht kam auf Basis der Verfahrensunterlagen und nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung zum Ergebnis, dass die Beschwerden dem Grunde nach als unbegründet abzuweisen, die verhängten Geldstrafen jedoch zu reduzieren waren“, heißt es in einer Aussendung des LVG dazu. Die drei Klimaaktivisten müssen nun jeweils 200 Euro berappen. In seiner Begründung betonte der Richter zudem, dass er die Form des Protests als nicht geeignet sehen, weil es nur um Provokation gehen und zudem umweltfeindlichen Stau produziere.
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