Managerin klagt ORF

Sexuelle Belästigung nach „langer Freundschaft“?

Gericht
21.08.2023 15:53

Sie sei diskriminiert und degradiert worden, weil sie bei ihrem Dienstgeber - dem ORF - Vorwürfe bezüglich Mobbing und sexueller Belästigung durch ihren Vorgesetzten laut gemacht hat. Das hätte sie in ihrer beruflichen Laufbahn gehemmt. Nun klagt sie im Arbeits- und Sozialgericht. Ausgerechnet ihr Ex-Chef spricht von einer „langjährigen Freundschaft“.

Positiv, vertrauensvoll und freundschaftlich - in den höchsten Tönen spricht ein ehemaliges hohes Tier beim ORF über eine seine damaligen Mitarbeiterinnen. Sie sitzen sich jetzt aber im Arbeits- und Sozialgericht in Wien gegenüber. Ihr Vorgesetzter soll die Frau nämlich gemobbt und sexuell belästigt haben. 

Gleichstellungskommission stellte Verfahren ein
2020 meldete sie das „extrem grenzüberschreitende Verhalten“ erstmals. Der damalige kaufmännische Direktor erinnert sich im Zeugenstand zurück: „Sie hat vom Ausladen aus Besprechungen und Maßregelungen vor Publikum besprochen. Ob das Mobbing ist, weiß ich aber nicht.“ Die Gleichstellungskommission des ORF und die Bundes-Gleichbehandlungskommission verneinten das.

Eine Managerin im öffentlich-rechtlichen Rundfunk zog in einer brisanten Causa vors Arbeits- und Sozialgericht. (Bild: API (c) Katja Haas, Holl Reinhard, Krone KREATIV)
Eine Managerin im öffentlich-rechtlichen Rundfunk zog in einer brisanten Causa vors Arbeits- und Sozialgericht.

Der ehemalige Direktor hätte auf jeden Fall versucht, eine Lösung zu finden, „weil beide Seiten einfach massiv gelitten haben. Es war für beide unzumutbar.“ Die Klägerin wurde in eine andere Abteilung versetzt, die meisten Aufgabenbereiche und Verantwortungen hätte sie aber behalten. In Aussicht wurde ihr außerdem die Leitung zweier Projekte gestellt, Zusage wurde aber keine ausgesprochen. Die Projekte wurden im ORF in Folge aber nicht umgesetzt.

Diskriminiert und degradiert?
„Ich habe versucht, eine freiwillige Lösung zu erzielen. Es hat funktioniert, aus meiner Sicht“, so der Zeuge und betont, dass sich keine Partei danach beschwert hätte. Die ORF-Mitarbeiterin fühle sich durch diese Vereinbarung aber diskriminiert und degradiert, klagt ihren Dienstgeber auf Schadenersatz. Ihre wären berufliche Chancen verwehrt geblieben. 

Geburtstag und Hochzeit mit Ex-Chef gefeiert
Erstmals in dem Verfahren kommt auch der damalige Vorgesetzte der Klägerin, dem sie Mobbing und sexuelle Belästigung vorwirft, zu Wort. Und überrascht gleich zu Beginn seiner Aussage: „Der überwiegende Teil der Zusammenarbeit war eine positive und erfolgreiche Zeit.“ Anders als seine ehemalige Mitarbeiterin spricht er von einer persönlichen Freundschaft. Sie wären auf den Hochzeiten des jeweils anderen gewesen, hätten Geburtstagsfeiern besucht und wären auch privat essen gegangen. 

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Ich möchte darauf hinweisen, dass wir eine langjährige Freundschaft geführt haben. Da habe ich sicher ein paar unpassende Aussagen gemacht. Das war eine wechselseitige Blödelei. Im Kontext unserer Zusammenarbeit bedauere ich diese Aussagen.

Ehemaliger Vorgesetzter der Klägerin

„2019 gab es dann erste Spannungen in der Zusammenarbeit“ - warum wisse der selbstständige Unternehmer nicht. Dann hätte er die nicht zu seinem 55. Geburtstag eingeladen: „Und da war die Stimmung dann am absoluten Nullpunkt.“ Zu den sexuellen Belästigungen - die eigentlich gar nicht gegenständlich sind in dem Verfahren: „Ich möchte darauf hinweisen, dass wir eine langjährige Freundschaft geführt haben. Da habe ich sicher ein paar unpassende Aussagen gemacht. Das war eine wechselseitige Blödelei. Im Kontext unserer Zusammenarbeit bedauere ich diese Aussagen.“

Auf inadäquaten Arbeitsplatz abgeschoben?
Beklagter in dem Verfahren am Arbeits- und Sozialgericht ist aber nicht etwa der Ex-Chef der Frau, sondern ihr Dienstgeber - der ORF. Es ist nämlich zu klären, wann er von den Vorwürfen erfahren hat und ob denn die Reaktion die richtige war. Und am wichtigsten: Ob dieses Aufzeigen der mutmaßlichen Grenzüberschreitungen der Klägerin im beruflichen Fortkommen geschadet habe und sie auf einen inadäquaten Arbeitsplatz abgeschoben worden sei. Das wird aber noch einige Zeit dauern. Vertagt bis Ende September.

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