Selbstvermieterservice
Kann man sich seine Mieter aussuchen?
Ja, würden wohl viele spontan sagen. Doch so einfach ist es nicht. Worauf Sie bei der Auswahl Ihrer neuen Mieter achten müssen bzw. dürfen.
Raucher nicht gewollt, Ausländer unerwünscht, keine gleichgeschlechtlichen Paare oder Kinder erwünscht - sicherlich kennen Sie solche Formulierungen, wenn es um das Vermieten von Wohnungen oder Häusern geht. Seit vielen Jahren halten sich Stehsätze wie diese. Das heißt aber nicht, dass sie auch rechtlich in Ordnung sind oder zur Anwendung gelangen könnten. Laut Gleichbehandlungsgesetz sind beispielsweise Formulierungen in Wohnungsinseraten wie „keine Ausländer“, „nur Österreicher/innen“, „perfekte Deutschkenntnisse“ oder „nur Frauen“ grundsätzlich unzulässig.
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Das Gleichbehandlungsgesetz sieht bei Verstoß gegen das Gebot des diskriminierungsfreien Inserierens von Wohnraum eine Verwaltungsstrafe vor. Die Arbeiterkammer fasst das so zusammen: Das Gleichbehandlungsgesetz verbietet es, dass Personen beim Zugang zu Wohnraum aufgrund des Geschlechtes, insbesondere unter Bezugnahme auf den Familienstand oder den Umstand, ob jemand Kinder hat, oder der ethnischen Zugehörigkeit unmittelbar oder mittelbar diskriminiert werden. Damit ist schon sehr viel gesagt.
Nur wenige Ausnahmen bei der Ablehnung
Die AK gibt auch Beispiele aus der Alltagspraxis: Wenn Sie als Vermieter die Vergabe an Frauen auf Grund von Schwangerschaft oder Mutterschaft oder an Familien mit kleinen Kindern nicht ermöglichen wollen, besteht darin eine unmittelbare Diskriminierung auf Grund des Geschlechts. Ebenso ist die Vergabe nur an Inländerinnen bzw. Inländer untersagt - das entspricht einer unmittelbaren Diskriminierung aufgrund der ethnischen Zugehörigkeit. Gleiches gilt für das Inserieren von Wohnraum: Niemand darf Wohnraum in diskriminierender Weise (aufgrund des Merkmals Geschlecht oder ethnische Zugehörigkeit) auf dem Markt anbieten. Dabei gibt es nur wenige Ausnahmen.
Eine davon ist beispielsweise, dass Sie ein Zimmer in einer Wohngemeinschaft (WG) anbieten, und dieses nur für gleichgeschlechtliche Mitbewohnerinnen bzw. Mitbewohner vorsehen. Das ist verhältnismäßig und nicht diskriminierend. Sie dürfen auch die Vergabe des Wohnraums an eine bestimmte, beispielsweise röm. katholische Religionszugehörigkeit oder eine bestimmte Weltanschauung (genauer wird es nicht formuliert) knüpfen. Das ist, sagt die Gleichbehandlungsanwaltschaft, „rein rechtlich gesehen leider nicht diskriminierend“. Ein Beispiel: Ein Makler vermietet nicht an Muslime, weil sie „nicht dazu passen“. Klingt verboten, ist aber - wahrscheinlich - legal, sagt die Gleichbehandlungsanwaltschaft in einem Praxiskommentar.
Auch die Vergabe einer Mietwohnung nur an heterosexuelle Personen fällt, rein rechtlich gesehen, nicht unter Diskriminierung, ebenso wenig die Ablehnung einer Vermietung an „Paare in wilder Ehe“. Diese Beispiele mögen einen schalen Beigeschmack haben, noch sind sie aber rechtlich in Ordnung - wenngleich die Gleichbehandlungsanwaltschaft eine baldige Änderung der Gesetze fordert.
Wie ist das mit Familien mit Kindern?
Familien mit Kindern werden häufig abgelehnt, weil Kindern auf Grund deren Alters gewisse negative Eigenschaften zugeschrieben werden - etwa, dass diese laut und störend seien. Mit den Eltern selbst wird daraufhin auf Grund des Naheverhältnisses zu ihren Kindern kein Mietvertrag abgeschlossen. Das Gleichbehandlungsgesetz (GlBG), weist die Gleichbehandlungsanwaltschaft hin, verbietet grundsätzlich auch Diskriminierungen auf Grund des Umstandes, dass man ein Naheverhältnis zu einer Person hat, die das geschützte Merkmal aufweist. Mangels eines gesetzlichen Schutzes für das Diskriminierungsmerkmal „Alter“ können die Eltern sich derzeit hiergegen jedoch nicht rechtlich zu Wehr setzen.Ein Schutz vor Diskriminierungen von Kindern und deren Eltern wäre also nur dann gegeben, wenn im Zusammenhang mit dem Zugang zu Wohnraum auch das Diskriminierungsmerkmal „Alter“ geschützt wäre.
Keine Raucher erwünscht?
Ein oft diskutiertes Thema ist auch die Frage, ob man Raucher als Mieter ablehnen kann. Im Prinzip sind Rauchverbote in Mietverträgen in der Regel nicht gültig, außer, man bezieht sich dabei auf Bereiche außerhalb der eigentlichen Wohnung. In der Wohnung kann man das Rauchen nicht verbieten - in Gemeinschaftsräumen, Aufzügen, Waschküche oder im Stiegenhaus aber schon. Wenn beispielsweise ein Gangfenster vorhanden ist und damit der Rauch ins Stiegenhaus ziehen würde, könnte eine Nichtraucher-Vereinbarung zwischen Vermieter und Mieter durchaus Bestand haben und dabei auf die Hausordnung Bezug genommen werden. Denn dann kommt auch das Prinzip der „gegenseitigen Rücksichtnahme“ der Mieter untereinander zum Tragen. Übrigens: Sollten durch intensives Rauchen die Wände stark vergilbt sein, können Sie das bei der Rückgabe der Kaution geltend machen. Ein leichter Rauchgeruch gilt jedoch nicht.
Hunde und Katzen nicht gewollt?
Ein oft gehörter Streitfall ist auch das Thema Haustiere. Gleich vorweg: Sie können Ihren neuen Mietern nicht generell das Halten von Haustieren verbieten. Das würde nur für jene Tiere gelten, die Ihre Wohnung stark verschmutzen oder sogar beschädigen oder auch die Nachbarn durch Lärm belästigen könnten - also große Hunde etwa. Auf keinen Fall müssen Sie die Haltung von gefährlichen, exotischen oder giftigen Tieren tolerieren. Würgeschlangen oder giftige Spinnen, aber auch „Listenhunde“, können Sie ablehnen. Wichtig: Schäden, die durch ein Haustier verursacht werden, müssen Ihnen vom Mieter ersetzt bzw. behoben werden. Als Klassiker gelten hier zerkratzte Türstöcke oder auch beschädigte Böden.
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Auskunftspflichten des Mieters
Sie sind auch berechtigt, von Miet-Interessenten gewisse Dokumente vorlegen zu lassen. Ein offizieller Lichtbildausweis ist jedoch das einzige Dokument, zu dessen Vorlage ein Miet-Interessent verpflichtet ist. Sie können jedoch darauf bestehen, einen gültigen Arbeitsvertrag und einen Gehaltsnachweis sowie eine Strafregisterbescheinigung (Leumundszeugnis) einzusehen. Auch die Bonitätsauskunft ist gestattet und wird von immer mehr Vermietern eingefordert.

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