Es ist an Tragik wohl kaum zu übertreffen: Im Landesgericht Eisenstadt muss sich ein Vater wegen der grob fahrlässigen Tötung an seiner eigenen Tochter verantworten. Als er sie in der Therme unbeaufsichtigt ließ, sprang sie ins Wasser und ertrank ...
Mit hängenden Schultern, den Kopf nach unten gesenkt, sitzt ein 39-Jähriger im Landesgericht Eisenstadt auf der Anklagebank. Das, was vermutlich alle in dem Saal sehen können, bringt sein Verteidiger Manfred Arbacher-Stöger auf den Punkt: „Er ist seit dem Vorfall ein gebrochener Mensch.“
Fünfjährige ertrank im Wellenbecken
Es sollte ein Familienausflug in die Sonnentherme Lutzmannsburg sein - der schrecklich endete. 20 Minuten verbrachte der Vater im Restaurant und dem Außenbereich der Therme. Seine fünfjährige Tochter ließ er alleine beim Becken zurück.
„Ohne Begleitung und ohne Schwimmhilfe“ sprang die kleine Dunija ins 1,90 Meter tiefe Wellenbecken. Ein Badegast bemerkte das leblose Kind im Wasser treiben. In der Klinik Donaustadt in Wien verstarb das Mädchen. „Er hat seine als Aufsichtsperson gebotene Aufmerksamkeit verletzt“, trägt der Staatsanwalt seine Anklage wegen grob fahrlässiger Tötung vor.
„Ich wäre am liebsten tot!“
Viel kann der 39-jährige Vater zu dem schrecklichen Badeunfall nicht sagen. Schon nach dem ersten Satz bricht er in Tränen aus: „Ich wäre am liebsten tot!“, schluchzt er vor der Richterin. Die den Wiener auch nicht weiter mit Fragen löchert. Auch Zeugen werden nicht mehr gebraucht - schließlich gibt er zu, an dem Tod seiner Tochter grob fahrlässig schuld zu sein.
Er wird sich bis ans Ende seiner Tage diesen fatalen Fehler nicht verzeihen können.
Verteidiger Arbacher-Stöger
„Er wird sich bis ans Ende seiner Tage diesen fatalen Fehler nicht verzeihen können“, plädiert sein Anwalt Arbacher-Stöger. Das, was passiert sei, sei bereits die höchste Strafe ...
Bewährungsstrafe und bedingte Haft
Nicht einmal 45 Minuten dauert der Prozess um den tragischen Tod von Dunija, bis ein Urteil fällt: Ihr Vater wird zu nicht rechtskräftigen sechs Monaten bedingter Haft verurteilt, muss außerdem eine Geldstrafe von 2700 Euro zahlen. Der Mutter und der Schwester des Mädchens werden jeweils 15.000 Euro Schmerzensgeld zugesprochen.
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