Die Anzahl der Einbürgerungen in Österreich hat sich im ersten Halbjahr um 18,3 Prozent im Vergleich zum selben Zeitraum des Vorjahres verringert. „Der Rückgang ist vorrangig auf die geringeren bisher gemeldeten Fälle der Einbürgerungen von NS-Opfern und deren Nachkommen zurückzuführen“, sagte Tobias Thomas, Generaldirektor der Statistik Austria in einer Aussendung am Dienstag. Die österreichische Staatsbürgerschaft bekamen bis jetzt 6658 - 833 davon haben ihren Wohnsitz im Ausland.
Der Trend, der steigenden Einbürgerungszahlen, welcher seit dem Jahr 2016 zu beobachten ist, setzt sich laut jetziger Zahlen nicht fort. Das liege besonders an den sinkenden Zahlen bei während der NS-Zeit Verfolgten und deren Nachkommen. 2023 wurden bis jetzt 806 Personen aufgrund einer Regel, die es erst seit 2020 gibt, eingebürgert - 797 von Ihnen leben im Ausland. Die meisten Staatsbürgerschaften wurden an Personen aus den USA, Israel und des Vereinigten Königreichs verliehen.
Ein Viertel der Eingebürgerten in Österreich geboren
Die Einbürgerung von Personen mit Wohnsitz in Österreich stieg aber um 1,5 Prozent. 28 Prozent aller eingebürgerten Personen des ersten Halbjahres wurden in Österreich geboren - ebenso viele waren jünger als 18 Jahre alt. Unter jenen, die sie in den ersten sechs Monaten des Jahres bekommen haben, waren 864 vormalige Syrer, 540 Türken, 390 Personen aus Bosnien und Herzegowina als auch 362, die bis jetzt eine afghanische Staatsbürgerschaft besaßen.
Drei Bundesländer mit weniger Einbürgerung als 2022
In sechs der Bundesländer wurden im ersten Halbjahr 2023 mehr Personen eingebürgert als im Vergleichszeitraum des letzten Jahres. Die relativen Zuwächse waren im Burgenland mit einem Plus von 25,9 Prozent am höchsten. Danach kommt die Steiermark mit +22,2 Prozent, darauf, Niederösterreich mit +21,7 Prozent und Oberösterreich mit +14,8 Prozent. In Wien, Salzburg und in Kärnten sank die Einbürgerungsanzahl im Vergleich zu 2022.
Fast zwei Drittel aller Einbürgerungen im ersten Halbjahr 2023 erfolgten aufgrund eines Rechtsanspruchs. Darunter waren 2816 Personen, die nach mindestens sechs Jahren Wohnen in Österreich und berücksichtigungswürdigen Gründen eingebürgert wurden. 806 politische Verfolgte, sowie 333 Personen, die aufgrund einer Ehe mit einem Österreicher oder einer Österreicherin, als auch 211 Personen, die mindestens 15 Jahre ihren Wohnsitz in Österreich haben, bekamen die Staatsbürgerschaft.
Weitere 477 Personen erhielten die Staatsbürgerschaft im Ermessen, darunter 441 Personen nach mindestens zehnjährigem Wohnsitz. Unter dem Titel Erstreckung der Verleihung wurden zusammen 1.826 Personen bzw. 27,4 Prozent eingebürgert, davon 257 Ehegatten und 1569 Kinder.
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