Die GIS-Gebühr ist zwar ein Auslaufmodell, doch noch flattern die wenig beliebten Briefe zur Rundfunkgebühr in viele Haushalte. Muss man sie eigentlich beantworten oder kann man sie ohne Folgen ignorieren? Arbeiterkammer-Konsumentenschutz-Expertin Bettina Schrittwieser klärt auf.
Die Gebühren Info Service GmbH (GIS) ist mit der Einbringung und Abrechnung der Rundfunkgebühr in Österreich beauftragt. Wer von der GIS aufgefordert wird, eine Meldung abzugeben, ob ein Radio oder ein Fernseher (Rundfunkempfangseinrichtung) in der Wohnung oder im Haus betrieben wird, muss dieser Aufforderung nachkommen.
Auch wer kein Gerät hat, muss reagieren
Ebenfalls ist zu melden, wenn kein Gerät vorhanden ist. Besitzerinnen bzw. Besitzer eines Zweitwohnsitzes können einen „eingeschränkt genutzten privaten Standort“ anmelden. Der Preis wird dort je nach Nutzungsdauer gestaffelt. Voraussetzung für diese billigere Variante ist allerdings, dass dieselben Personen an ihrem Hauptwohnsitz gebührenpflichtig sind.
Wird der GIS nicht geantwortet, erfolgt eine Anzeige bei der Bezirkshauptmannschaft und es wird eine Verwaltungsstrafe verhängt. Diese kann bis zu 2180 Euro betragen. Daher: Aufforderungen der GIS immer nachkommen.
Mit 1.1. 2024 wird die GIS von der Haushaltsabgabe abgelöst. Unabhängig davon, ob man ein Empfangsgerät besitzt oder nicht, muss diese Gebühr von jedem Haushalt in Österreich entrichtet werden. Es gelten dieselben Befreiungsmöglichkeiten wie bei der GIS-Gebühr.
„Gewusst wie“ ist eine Service-Serie der „Krone“ und der Arbeiterkammer.
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