Prozess in Innsbruck
Nach „Belagerung“ der Polizei nun Freisprüche
Zehn Jugendliche hatten in Imst keinen Hausfriedensbruch begangen, lautete nun das Urteil am Innsbrucker Landesgericht. Das Hauptproblem nach den Tumulten: Es war nicht zuordenbar, wer was getan hatte.
Zu den tumultartigen Szenen war es bei einem Krampuslauf im November gekommen. Die Jugendlichen versuchten, in die versperrten Diensträume der Polizeiinspektion Imst einzudringen, indem sie dort etwa an der Tür rüttelten. Sie skandierten dabei die Namen von zwei zuvor festgenommenen Freunden.
Wer schließlich genau was tat, ließ sich auch nach zahlreichen Einvernahmen von Polizisten als Zeugen am ersten Verhandlungstag nicht eindeutig klären.
„Die Suppe hat sich noch extrem verdünnt“
Auch durch den zweiten Verhandlungstag wurde der Sachverhalt nicht eindeutiger und zuordenbarer. Der einvernommene Polizist konnte nämlich ebenfalls keine konkreten Angaben zu Taten und Personen machen. „Die Suppe war bereits von Beginn an dünn und hat sich jetzt noch weiter verdünnt“, kommentierte einer der Verteidiger die Situation etwas launig.
Sie haben alle ordentlich über die Stränge geschlagen
Der Richter beim Prozess
Trotzdem nicht in Ordnung
Das sah auch der Richter in seiner Begründung der folgenden Freisprüche so: „Ich kann schlicht nicht feststellen, wer genau was gemacht hat.“ Dennoch sei das, was die sieben Jugendlichen taten, nicht in Ordnung gewesen. „Sie haben alle ordentlich über die Stränge geschlagen.“ Zwei der Angeklagten waren schon am ersten Prozesstag freigesprochen worden. Glasklar blieb jedoch, dass die Jugendlichen am besagten Abend in Imst schwer betrunken und aggressiv waren. Letzteres belegten auch Handyvideos von Zeugen.
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