Ein 54-Jähriger, der mit dem Teppichmesser im August vergangenen Jahres auf seine Frau eingestochen haben soll, stand am Mittwoch erneut vor dem Landesgericht Korneuburg. Die Verhandlung endete laut Gericht auch im zweiten Rechtsgang mit einer Einweisung in ein forensisch-therapeutisches Zentrum. Zuvor hatte der Oberste Gerichtshof (OGH) die Entscheidung vom Februar aufgehoben.
Die Unterbringung ist nicht rechtskräftig. Aufgrund des OGH-Urteils musste nach Angaben des Landesgerichts ein weiteres psychiatrisches Gutachten zum 54-Jährigen eingeholt werden. Verübt worden war die Tat in der Nacht auf den 23. August 2022. Für den in Wien lebenden Betroffenen hatte ein aufrechtes Betretungs- und Annäherungsverbot bestanden.
Trotzdem beging er einen Einbruch in ein Wohnhaus in Bisamberg. Die dort aufhältige 45-Jährige hörte verdächtige Geräusche und verständigte via Notruf die Polizei.
Auf Frau eingestochen und eingeschlagen
Mehrere Streifen aus dem Bezirk Korneuburg rückten aus und ertappten den serbischen Staatsbürger auf frischer Tat. Er wurde festgenommen. Auf die Frau wurde früheren Polizeiangaben zufolge mehrmals eingestochen, aber auch eingeschlagen. Die 45-Jährige erlitt u. a. Stich- und Schnittwunden. Sie wurde in das Landesklinikum Korneuburg gebracht.
Soll versucht haben, Frau zu töten
Der 54-Jährige soll laut Staatsanwaltschaft versucht haben, seine Ehefrau zu töten, aber unter dem Einfluss einer schweren psychischen Erkrankung gehandelt haben. Gegen die neuerliche Entscheidung vom Mittwoch meldete der Betroffene Gerichtsangaben zufolge Rechtsmittel an.
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