„Hohes Risiko“

EU-Ausnahmeregelung für Leuchtstoffröhren endet

Elektronik
24.08.2023 07:58

In der EU läuft an diesem Donnerstag eine Ausnahmeregelung für den Verkauf von quecksilberhaltigen Leuchtstoffröhren aus. Nach Angaben der EU-Kommission dürfen Lampen vom Typ T5 und T8 künftig nur noch dann über den Ladentisch gehen, wenn sie aus bereits produzierten Lagerbeständen stammen. Ausgenommen sind nur Lampen für spezielle Verwendungszwecke zum Beispiel im Militärbereich.

„Für T5- und T8-Röhren stehen jetzt geeignete Alternativen zur Verfügung, die sowohl zu Energieeinsparungen als auch zum Verzicht auf das Inverkehrbringen von quecksilberhaltigen Leuchtstofflampen führen können“, erklärte eine Sprecherin der EU-Kommission der Deutschen Presse-Agentur. Deshalb habe man beschlossen, die Ausnahmeregelung für diese Produkte auslaufen zu lassen. Die Nutzung bleibe allerdings erlaubt.

Nach Angaben des deutschen Fachverbands Licht werden Leuchtstoffröhren noch heute in etlichen Betrieben und öffentlichen Einrichtungen, aber zum Teil auch noch in Straßenbeleuchtungen sowie in Garagen und Kellern verwendet. Nutzer müssen nun über Alternativen nachdenken, da sie in absehbarer Zeit keine Ersatzlampen mehr erhalten können.

„Hohes Risiko für Umwelt und Gesundheit“
Grund für die geplante Verbannung der Leuchtstofflampen aus der EU sind neben dem vergleichsweise hohen Energieverbrauch insbesondere die Gefahren durch das enthaltene Quecksilber. „Quecksilber ist ein chemisches Element mit neurotoxischen Wirkungen, das ein hohes Risiko für Umwelt und Gesundheit darstellt“, erklärte die Sprecherin.

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