Ausgerechnet an seinem ersten Arbeitstag brannten bei einem Wahl-Tiroler (35) die Sicherungen durch und er ging mit einem Messer auf einen Kollegen los. Es war nicht das erste Mal, dass der gebürtige Deutsche zu einer Waffe griff. Nun stand er vor Gericht.
„Ich kann es mir nicht erklären“, schluchzte der in Tirol lebende Deutsche am Donnerstag vor dem Innsbrucker Landesgericht. Ende Februar stach der damalige Küchenchef in einem Beherbergungsbetrieb in Ehrwald einem Arbeitskollegen (55) aus Ungarn mit einem Gemüsemesser dreimal in die linke Schulter. Wie durch ein Wunder wurde dieser nur leicht verletzt.
Es sei aus dem Impuls heraus geschehen, betonte die Verteidigerin des 35-Jährigen. Doch was diesen tatsächlich ausgelöst hat, konnte auch der Prozess nicht wirklich klären. „Ich habe immer noch nicht überwunden, dass mich meine Ex-Freundin und Mutter meines Kindes vor zwei Jahren verlassen hat“, erklärte der Angeklagte unter Tränen. Außerdem fühlte er sich in der Arbeit gemobbt. „Ich hatte aber nie das Ziel, ihn zu verletzen.“
Ich habe immer noch nicht überwunden, dass mich meine Ex-Freundin und Mutter meines Kindes vor zwei Jahren verlassen hat.
Der Angeklagte
21 Zentimeter lange, tief klaffende Schnittverletzung
Doch nur zehn Tage später griff der 35-Jährige erneut zum Messer. Am ersten gemeinsamen Arbeitstag in einer Tischlerei in Lermoos zog er dieses Mal einem Bulgaren (32) aus dem Nichts plötzlich ein Cuttermesser über den Rücken. Das Resultat: Eine 21 Zentimeter lange, tief klaffende Schnittverletzung und ein seitdem immer wieder an Panikattacken leidendes Opfer, das bis heute im Krankenstand ist.
Auch in dem Fall bleibt das Motiv unklar. „Ich hatte nach dem Jobverlust mit Existenzängsten zu kämpfen“, versuchte sich der Angeklagte zu rechtfertigen.
Angeklagter nahm Urteil gleich an
Der Schöffensenat rund um Richter Bernhard Rüßkamp verhängte schlussendlich zweieinhalb Jahre Haft. Zudem muss der Wahl-Tiroler dem Bulgaren, der nach dem Vorfall mit dem Rettungshubschrauber ins Krankenhaus geflogen wurde, 5000 Euro Teilschmerzensgeld und über 3000 Euro für die Helikopter-Kosten zahlen. Der 35-Jährige nahm das Urteil an, es ist aber noch nicht rechtskräftig.
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