Gnadenlos geahndet

Altes AKH: 300 Euro Strafe wegen Restaurantbesuch!

Wien
26.08.2023 08:00

Ein Essen ums Eck am Alsergrund kam einem Wiener Ehepaar viel teurer als gedacht. Schuld daran ist die kleine Malteserhündin „Kessy“.

Ihren letzten Ausflug in das Alte AKH werden Herr und Frau L. wohl so schnell nicht vergessen. Nachdem sie sich in einem bekannten Restaurant ein Abendessen gegönnt hatten, wurden sie auf dem Heimweg von einer Polizeistreife angehalten. Der Tatbestand: die kleine Maltesterhündin „Kessy“ (8). Obwohl sie angeleint war, wurde Familie L. gnadenlos angezeigt: 300 Euro Strafe!

Was viele nicht wissen: Am gesamten Gelände gilt absolutes Hundeverbot. Dabei ist das Alte AKH für zahlreiche Wiener ein beliebter Treffpunkt. Neben universitären Einrichtungen gibt es hier auch einige Restaurants, Geschäfte und Büros.

Auf dem Gelände des Alten AKH sind Hunde strengstens verboten. Auch wenn man nur eines der Restaurants besucht. (Bild: zVg, Krone Kreativ)
Auf dem Gelände des Alten AKH sind Hunde strengstens verboten. Auch wenn man nur eines der Restaurants besucht.

„Wir wurden wie Schwerverbrecher behandelt“
Johann L. ist erbost: „Wir haben freundlich um eine Ermahnung gebeten, wurden aber wie Schwerverbrecher behandelt. Die Höhe der Strafe ist inakzeptabel!“ Seine Gattin Barbara ist gekränkt: „Kein Restaurantbetreiber hat je beanstandet, dass wir mit unserer ,Kessy‘ das Lokal nicht besuchen dürfen. Im Gegenteil, wir sind immer willkommen gewesen.“ Laut Hofordnung der Uni Wien sind nur Begleithunde vom Verbot ausgenommen. Auch sonstige Haustiere sind verboten.

Wegen der Amtsverschwiegenheit kann die MA 58 keine Auskünfte zu laufenden Verwaltungsstrafverfahren geben. Aus dem Büro von Alsergrund-Bezirksvorsteherin Saya Ahmad (SPÖ) heißt es dazu auf „Krone“-Anfrage, dass es im Votivpark, in unmittelbarer Nähe, eine im vorigen Jahr neu errichtete Hundeauslaufzone gäbe. Weitere Hundezonen sind im Arne-Karlsson-Park, im Lichtentaler Park und bei der Karoline-Tintner-Promenade am Donaukanal zu finden.

Für Herrn L. nur ein schwacher Trost. Er hat jetzt gegen die Strafverfügung Einspruch erhoben. Ausgang ungewiss.

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