Österreich verklagt

Republik soll schwulen Arzt im Iran geoutet haben

Österreich
25.08.2023 16:56

Ein mit einem Österreicher verheirateter aus dem Iran stammender Arzt wirft der Republik Österreich vor, im Zuge der Ausstellung von Visaanträgen den iranischen Behörden seine Homosexualität offengelegt zu haben. Deswegen sei er in seinem Heimatland nicht mehr sicher, schildert er und fordert 275.000 Euro Schadenersatz.

„Wir weisen die Anschuldigungen entschieden zurück“, reagierte das Außenministerium umgehend. In einer Freitagmittag übermittelten Stellungnahme wurde betont: „Es wurden keine Unregelmäßigkeiten bzw. keine Verletzung der Verschwiegenheitspflicht seitens unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter oder des externen Dienstleisters festgestellt.“

„Uns geht es insofern nicht ums Geld, als der Schaden, der dadurch angerichtet wurde, sich nicht mehr gut machen lässt“, hatte zuvor der 34-jährige Ehemann des Arztes festgestellt. Sein aus einer wohlhabenden Familie stammender Mann - das Paar lebt im Bezirk Gänserndorf in Niederösterreich - könne nie mehr in seine ursprüngliche Heimat reisen und dort auch sein Erbe nicht antreten, weil er im Iran seines Lebens nicht mehr sicher sei.

Todesstrafe droht
Homosexualität ist im Iran tabuisiert, homosexuelle Handlungen werden schwer bestraft und teilweise mit der Todesstrafe geahndet. Seit der Islamischen Revolution wurden mehrere tausend schwule Männer hingerichtet, der Menschenrechtsorganisation Human Rights Activists News Agency (HRANA) zufolge zuletzt im Jänner 2022 zwei Männer nach insgesamt sechsjähriger Haft.

Der gebürtige Iraner hatte sich in den Österreicher verliebt, 2021 heirateten die beiden, im Jahr darauf sollte die Familie des Arztes zum Feiern aus dem Iran nach Wien kommen. Die Visa-Anträge der Angehörigen wurden allerdings nicht von der österreichischen Botschaft in Teheran bearbeitet, sondern an einen externen Dienstleister ausgelagert.

„Regelrechtes Verhör“
Dessen Mitarbeiter hätten den Vater und die Schwester des Arztes im Mai 2022 regelrecht verhört und dazu gebracht zu bestätigen, dass der Mediziner mit einem Mann verheiratet ist, wie in der Klageschrift (Geschäftszahl 31 Cg 6/23i) ausgeführt wird. Die Interview-Gespräche wurden vermutlich auch von einer Kamera aufgezeichnet.

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