Brutale Faustschläge statt Umarmungen der Versöhnung: In vielen Beziehungen schlummert besorgniserregendes Konfliktpotential. Doch Gefährder, über die ein Betretungs- und Annäherungsverbot verhängt wurde, müssen sich einer Beratung stellen. Mit Folgen, die durchaus Hoffnung geben.
Österreich fehlt eine „langfristig angelegte, gesamthafte Strategie zum Schutz von Frauen vor Gewalt“. Nach dieser Kritik quer durch die Ministerien mahnt der Bundesrechnungshof „nachhaltig wirksame Maßnahmen“ ein. „Gewalt- und Opferschutz für Frauen erfordert Bewusstseinsbildung in der ganzen Gesellschaft“, betont Rechnungshof-Präsidentin Margit Kraker.
Beratung verpflichtend
In den Bundesländern gibt es eine neue Form der Gewaltprävention, im Burgenland seit 1. September 2021. Jene Verdächtigen, gegen die ein Betretungs- und Annäherungsverbot von der Polizei ausgesprochen worden ist, sind verpflichtet, sich sechs Stunden beraten zu lassen.
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