Der skurrile Streit um eine Polizei-Messung mit dem seit Jahren nicht gewarteten Gerät landete, wie berichtet, vor Gericht. Dieses hat nun entschieden: Der Vorgang war nicht gesetzeskonform!
Obwohl nach einem „Steirerkrone“-Bericht abgebaut, sorgt eine ehemalige Brückenwaage des Zollamts in Niklasdorf immer noch für Aufregung: Wie berichtet, nutzte die Polizei diese Waage, um Fahrzeuge zu überprüfen – obwohl diese viele Jahre lang schon nicht geeicht worden war! Auch der Lkw-Lenker eines steirischen Unternehmens wurde überprüft und mit einer Überladung konfrontiert, ein Verwaltungsstrafverfahren wurde eingeleitet. Auf Anfrage der „Steirerkrone“ bestätigte die Polizei-Pressestelle, man wisse um die nicht gewartete Waage, rechtlich sei das aber kein Problem.
Gericht tadelt Polizei
Anwalt Marc Simbürger verfasste daraufhin einen Einspruch beim Landesverwaltungsgericht, außerdem beantragte er bei der Polizei eine Wiederaufnahme des Strafverwaltungsverfahrens – was diese mit der Begründung ablehnte, dass es zu spät dafür sei.
Der Wiederstand der Polizei verwundert, zumal hier ganz klar ein Fehler der Behörde vorliegt. So könnte man sich erwarten, dass die Polizei ihre Fehler eigenständig behebt!
Anwalt Marc Simbürger
Vermutlich doch keine Strafe
Doch die zuständige Richterin machte der Polizei nun einen Strich durch die Rechnung. Der Zurückweisungsbescheid der Polizei wurde aufgehoben und das Verwaltungsstrafverfahren gegen den Lenker und das betroffene Unternehmen wird wiederaufgenommen. Dass es eine Strafe geben wird, ist nun also eher unwahrscheinlich.
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