Diese „Scheidung“ hätte der LASK billiger haben können! In der Causa um die Vertragsauflösung von Fußball-Stürmer Christoph Monschein traf nun das Oberlandesgericht Linz ein Urteil, gegen das ein ordentliches Rechtsmittel nicht mehr möglich ist, da eine Revison an den Obersten Gerichtshof nicht zugelassen wurde . . .
Bezüglich der Vertragsauflösung schloss sich nun das Oberlandesgericht Linz dem erstinstanzlichen Urteil des Landesgerichts an, wonach der LASK dem von der Top-Kanzlei Puttinger, Vogl & Partner vertretenen Vienna-Stürmer die als Konventionalstrafe einbehaltenen 30.000 Euro zu bezahlen hat und dazu die Gerichtskosten von über 15.000 Euro übernehmen muss.
Interessant sind die Kernaussagen des Urteils, gegen das keine Rechtsmittel mehr möglich sind:
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