Vertrag sittenwidrig

Teures LASK-Debakel vor dem Oberlandesgericht!

Oberösterreich
27.08.2023 20:00

Diese „Scheidung“ hätte der LASK billiger haben können! In der Causa um die Vertragsauflösung von Fußball-Stürmer Christoph Monschein traf nun das Oberlandesgericht Linz ein Urteil, gegen das ein ordentliches Rechtsmittel nicht mehr möglich ist, da eine Revison an den Obersten Gerichtshof nicht zugelassen wurde . . . 

Bezüglich der Vertragsauflösung schloss sich nun das Oberlandesgericht Linz dem erstinstanzlichen Urteil des Landesgerichts an, wonach der LASK dem von der Top-Kanzlei Puttinger, Vogl & Partner vertretenen Vienna-Stürmer die als Konventionalstrafe einbehaltenen 30.000 Euro zu bezahlen hat und dazu die Gerichtskosten von über 15.000  Euro übernehmen muss.

Interessant sind die Kernaussagen des Urteils, gegen das keine Rechtsmittel mehr möglich sind:

  • a) Die vom LASK vorgegebene Klausel, wonach der Spieler keinerlei kritische Aussagen über den Klub machen darf, ist sittenwidrig, da umgekehrt der Verein keine Einschränkung hat, den Spieler zu kritisieren! Womit erstmals ein Berufungsgericht ausdrücklich entschied, dass so eine Klausel beidseitig sein muss.
  • b) Ist das Oberlandesgericht der Auffassung, dass die Aussagen von Monschein gegenüber Medien keine - wie vom LASK behauptet - Interna waren, über die der Profi strengstes Stillschweigen wahren hätte müssen.
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