Den Wölfen in Oberösterreich geht es an den Kragen In der Gemeinde Unterweißenbach (Bezirk Freistadt), wurden in den vergangenen Wochen vermehrt Wolfssichtungen gemeldet und zuletzt zwei „Vergrämungsmaßnahmen“ unternommen. Daher wird dieses Tier als Risikowolf eingestuft, so das Land OÖ. Es könnte auch ein Weibchen sein.
Im August 2023 wurde insgesamt zwei Mal ein Wolf im Bereich von landwirtschaftlichen Anwesen in der Gemeinde Unterweißenbach, Bezirk Freistadt, angetroffen, welcher keine natürliche Scheu vor dem Menschen gezeigt hat, so das Land OÖ in einer Aussendung.
Durch Händeklatschen verscheut
Am 15. August 2023 wurde kurz nach 6 Uhr früh ein Wolf dabei beobachtet wie er an einem Hühnergehege neben einem landwirtschaftlichen Anwesen entlanglief und sich in Folge auf eine Entfernung von ca. 50 Meter einem Menschen näherte. Dieser konnte durch lautes Händeklatschen bewirken, dass der Wolf ruhig davonlief.
Mit Holzstück vertrieben
Ein weiteres Mal wurde am 26. August 2023 gegen 21.30 Uhr ein Wolf im Innenhof eines landwirtschaftlichen Anwesens angetroffen, welcher sich auch durch lautes Händeklatschen nicht vertreiben ließ. Erst nachdem der Hauseigentümer ein Holzstück geworfen hat, lief der Wolf davon.
Die zweite Vergrämungsmaßname in Unterweißenbach zeigt uns klar und deutlich: Der Wolf hat die Scheu vor dem Menschen verloren! Wer also die Annäherungen des Wolfes in Unterweißenbach verharmlost, spielt mit der Sicherheit unserer Bürgerinnen und Bürgern! Wir halten uns exakt an die engen Vorgaben der Wolfs-Verordnung. Die zuständigen Jagdleiter wurden informiert.
Agrar-Landesrätin Michaela Langer-Weninger
DNA-Anaylse eines gerissenen Rehs
Die DNA-Analyse eines gerissenen Rehs in der Gemeinde Unterweißenbach Ende Juli dieses Jahres ergab, dass es sich beim Rissverursacher um einen weiblichen Wolf gehandelt hat.
Bis 23. September darf geschossen werden
Aufgrund der Regelungen der Oö. Wolfsmanagementverordnung bzw. des dieser zugrundeliegenden österreichweit geltenden Managementplans ist von einem Risikowolf auszugehen, der ein kritisches Verhalten im Sinn der genannten Bestimmungen zeigt und daher eine Entnahme möglich macht. Diese ist nunmehr innerhalb von vier Wochen ab dem letzten Vergrämungsereignis, das heißt bis 23. September 2023 und innerhalb eines Umkreises von zehn Kilometern vom Ort des letzten Vergrämungsereignisses möglich.
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