Nachdem sich in den letzten Monaten die Vorwürfe gegen den Frontmann der Band Rammstein nur so gestapelt hatten, dürften nun alle Ermittlungen gegen Till Lindemann eingestellt worden sein.
Die Berliner Staatsanwaltschaft hat ein Ermittlungsverfahren gegen Rammstein-Frontmann Till Lindemann (60) eingestellt, so berichtete es die „Bild“-Zeitung.
Im Juni war bekannt geworden, dass bei der Berliner Polizei und Staatsanwaltschaft mehrere Strafanzeigen gegen den Sänger eingegangen waren. Diese wurden jedoch nicht von vermeintlichen Opfern gestellt, sondern von unbeteiligten Dritten.
Die Staatsanwaltschaft teilte mit, dass Opfer oder Zeugen sich nicht gemeldet hätten oder nicht auffindbar seien. „Mutmaßliche Geschädigte haben sich bislang nicht an die Strafverfolgungsbehörden gewandt, sondern ausschließlich - auch nach Bekanntwerden des Ermittlungsverfahrens - an Journalistinnen und Journalisten.“ Es sei daher nicht möglich gewesen, Vorwürfe „ausreichend zu konkretisieren“ oder die Glaubwürdigkeit von möglichen Opfern zu klären.
Fehlende Beweislage
Da es sich bei den Vorwürfen um sogenannte Offizialdelikte handelt, das heißt Fälle, in denen von Amtswegen ermittelt werden muss, ist die Justiz gezwungen, den Anfangsverdacht zu prüfen. Dieser konnte jedoch nicht belegt werden, weswegen die Ermittlungen um Lindemann jetzt eingestellt wurden.
Die „rasche Einstellung“ des Ermittlungsverfahrens gegen Lindemann belege laut seinen Anwälten, „dass es keine hinreichenden Beweise bzw. Indizien für die angebliche Begehung von Sexualstraftaten durch unseren Mandanten gibt“. Und weiter: „An den Anschuldigungen war schlichtweg nichts dran.“
Konkret ging es um Anschuldigungen in Zusammenhang mit sexuellen Übergriffen, sexuellen Nötigungen, Vergewaltigung und die Verabreichung von Betäubungsmitteln.
Bereits im Juni zeigten sich die Anwälte des 60-Jährigen sicher, betonten nach einer Akteneinsicht, dass bisher keine konkreten Beweise gegen ihren Mandanten vorliegen.
Zum Hintergrund: Mehrere Frauen bezichtigen den Musiker (teilweise unter Eid), systematisch sexuelle Nötigung betrieben zu haben und das in Zusammenhang mit der Vergabe von sogenannten K.-o.-Tropfen.
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