Prozess in Eisenstadt: Videos mit Kleinkindern dienten unbelehrbarem Nordburgenländer zur sexuellen Erregung. Vor dem Landesgericht sagte der Mann: "Es ist halt so. Ich hab es eh nur angeschaut.“
Zweimal einschlägig vorbestraft ist der Maurer, der seit sieben Jahren verheiratet ist und einen 17-jährigen Sohn hat. 2015 fasste er fünf Monate bedingt aus, weil er kinderpornografisches Material besessen und in Umlauf gebracht hatte, 2017 waren es zwölf Monate bedingt. Weil aller schlechten Dinge drei sind, ging der 48-Jährige nach Ablauf der Probezeit und Beendigung der verordneten Psychotherapie (Diagnose: Pädophilie) erneut seinen perversen Neigungen nach.
Nach der Therapie war eine Zeit lang Ruhe, aber dann hat es wieder angefangen.
Der Angeklagte
483 Bild- und 53 Videodateien wurden auf vier Laptops sichergestellt. „Zu sehen waren auch Kleinkinder, wie sie gerade schwer sexuell missbraucht wurden“, berichtet eine Beamtin im Zeugenstand, die das Material auswerten musste. „Mir wird schlecht dabei. Und er erregt sich dran! Mir fehlt hier völlig die Schuldeinsicht.“ Darauf der Nordburgenländer: „Es ist halt so. Ich hab es eh nur angeschaut. Nach der Therapie war eine Zeit lang Ruhe, aber dann hat es wieder angefangen.“
11-jährige Tochter erfunden
Um an die abscheulichen Daten zu kommen, trieb sich der Angeklagte in der Flirt- und Chatcommunity Knuddels herum. Er erfand eine 11-jährige Tochter, von der er online Sexfotos zur Verfügung stellen würde, sollte er im Gegenzug andere Bilder oder Videos mit Kindern bekommen – prompt wurde er beliefert.
Der Verteidiger sprach von „nicht entschuldbaren Handlungen“, aber auch davon, dass – so sein Mandant im Gefängnis landen würde – der Job weg sei und die Familie auf der Straße stünde. „Dann kann niemand für die Mietkosten aufkommen.“ Ah ja.
Sollten wir einander hier noch einmal sehen, gehen Sie sicher nicht nach Hause. Das verspreche ich Ihnen.
Die Richterin
Das Urteil
„Sie stehen kurz vor einer Einweisung“, sagt die Richterin, ehe sie das Urteil fällt: 15 Monate bedingt auf drei Jahre, 3600 Euro Geldstrafe, Einziehen der vier Laptops, Fortsetzung der Psychotherapie, Bewährungshilfe. „Sollten wir einander hier noch einmal sehen, gehen Sie sicher nicht nach Hause. Das verspreche ich Ihnen.“
Der Mann nickt artig und macht sich auf den Heimweg zur Ehefrau, die laut seiner Aussage freilich über alles Bescheid gewusst habe. Falls doch nicht: Lesen bildet.
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