In Bayern ist jetzt ein Verfahren gegen den früheren BZÖ-Politiker Gerald Grosz wegen Ehrenbeleidigung eingestellt worden. Grosz wurde vorgeworfen, am 12. Mai 2023 eine E-Mail mit „gegebenenfalls ehrverletzendem Inhalt“ versandt zu haben.
Weiter ermittelt wird aber wegen des Auftritts bei einer Aschermittwoch-Veranstaltung der rechtsextremen AfD (Alternative für Deutschland, Anm.). Grosz hatte den bayrischen Ministerpräsidenten Markus Söder (CSU) am 22. Februar unter anderem als „Landesverräter“, „Corona-Autokrat“ und „Södolf“ bezeichnet. Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) wurde „virologischer Horrorclown“ genannt.
Staatskanzlei: „Nazi-Parolen“
Der bayrische Ministerpräsident hatte Grosz daraufhin angezeigt. Ein Sprecher der Staatskanzlei sagte damals, dass es selbst in der politischen Auseinandersetzung Grenzen gebe. Jede Form von Nazi-Parolen und rechtsextremistischer Verleumdung werde abgelehnt. Grosz reagierte später mit einer Gegenanzeige wegen „falscher Verdächtigung.“ Die Anzeige Söders sei „lächerlich“, meinte er. Es handle sich um einen „Anschlag auf den freien politischen Diskurs im Wege der Justiz.“
In einem weiteren Fall wurde das Verfahren in Bayern gegen Grosz jetzt eingestellt. Ihm wurde zudem vorgeworfen, am 12. Mai 2023 eine E-Mail mit „gegebenenfalls ehrverletzendem Inhalt“ versandt zu haben. Ein erforderlicher Strafantrag sei nicht gestellt worden, sagte ein Sprecher der Münchner Oberstaatsanwaltschaft.
Gerald Grosz ist ein ehemaliger Nationalratsabgeordneter und hatte Funktionen bei der FPÖ sowie beim BZÖ. Im Vorjahr trat er als unabhängiger Kandidat bei der Bundespräsidentschaftswahl an und erhielt 5,6 Prozent der Stimmen. In diesem Jahr ließ er mit einem Antrag zur Mitgliedschaft in der SPÖ aufhorchen, der zurückgewiesen wurde. Zudem ist er als Unternehmer und Blogger tätig.
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