Das können Sie tun!

Frust auf Reisen: Was uns den Urlaub vermiest hat

Reisen & Urlaub
31.08.2023 09:50

Der wohlverdiente Urlaub kann schnell in Ärger ausarten, wenn Flüge storniert werden oder verspätet sind, Pauschalreisen nicht halten, was sie versprechen und sich Konsumenten mit Online-Vermittlungsportalen herumstreiten müssen. Ebenfalls „Scherereien“ verursachten verloren gegangenes Gepäck oder auch Mietwagenbuchungen. Was Sie nach einem verpatzten Urlaub tun können erfahren Sie hier!

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) wertete im Auftrag der AK 332 eingegangene Urlauberbeschwerden von Ende Juni bis Anfang August aus. Die Top-Drei-Urlaubsaufreger 2023: Flugreisen, Online-Vermittlungsportale sowie Pauschalreisen und Kreuzfahrten.

Spitzenreiter: Ärger über Flüge - 40 Prozent erlebten „Bruchlandungen“
Die meisten Urlauberer ärgerten sich über Stornierungen durch die Airline. Schwierigkeiten bereitete Konsumenten die Buchung der Flüge über Online-Plattformen. Auch verspätete Flüge, Schererei mit dem Gepäck - es war beschädigt oder ging verloren - regte auf.

Rund jede fünfte Beschwerde (etwa 21 Prozent) betraf Online-Vermittlungsportale. Ein Dauerbrenner war hier die Rückerstattung des Reise-/Flugpreises nach Stornierung durch den Veranstalter oder der Airline, wenn die Buchung über ein Vermittlungsportal erfolgt ist. Auffällig häufig betroffen sind über Opodo gebuchte Flüge bei WizzAir. 

Auch mangelnde Erreichbarkeit „fuchste“ die Konsumenten. Pauschalreisen und Kreuzfahrten hielten nicht, was sie versprachen - das vermieste 16 Prozent die Laune. (Bild: Goffkein - stock.adobe.com)
Auch mangelnde Erreichbarkeit „fuchste“ die Konsumenten. Pauschalreisen und Kreuzfahrten hielten nicht, was sie versprachen - das vermieste 16 Prozent die Laune.

Auch mangelnde Erreichbarkeit „fuchste“ die Konsumenten. Pauschalreisen und Kreuzfahrten hielten nicht, was sie versprachen - das vermieste 16 Prozent die Laune. Hier ging es vor allem um mangelhafte Unterkünfte, Verpflegung, Kinderbetreuung, der Strand war anders als beschrieben oder es war sehr laut.

Probleme auch mit Mietwagen
Jeder Zehnte hatte Probleme mit seinem Gefährt bzw. mit der Beförderung - die meisten Anfragen betrafen Mietwagenbuchungen, an zweiter Stelle Bahnreisen gefolgt von Schiffs- und Busreisen. Bei den Mietautos ging es oft um Storno durch das Unternehmen - aufgrund verspäteter Flüge ist Konsumenten oft keine fristgerechte Abholung des Mietautos möglich gewesen. 

Das können Sie tun

  • Ansprüche einfordern: Machen Sie nach der Rückkehr Ihre Ansprüche geltend, am besten mittels eingeschriebenem Brief. Ansprechpartner für Reisemängel bei Pauschalreisen ist der Reiseveranstalter. Bei Ansprüchen nach der Fluggastrechte-Verordnung müssen Sie sich an die Fluglinie wenden, die den Flug hätte durchführen sollen oder durchgeführt hat. Musterbriefe finden Sie unter wien.arbeiterkammer.at.
  • Nicht abspeisen lassen: Lassen Sie sich bei Ihren berechtigten Beschwerden nicht mit Gutscheinen abwimmeln. Eine Preisminderung ist vom Reiseveranstalter in bar zu leisten. Auch Ausgleichsleistungen nach der Fluggastrechteverordnung müssen ausbezahlt werden, außer Sie erklären sich mit einem Gutschein schriftlich einverstanden.
  • Was gibt’s zurück? Orientierung zur Höhe der Preisminderung bei Pauschalreisen bietet die Frankfurter Tabelle.
  • Entgangene Urlaubsfreude: Sie können einen Anspruch auf Schadenersatz haben, etwa für entgangene Urlaubsfreude. Dabei muss den Reiseveranstalter oder seine Partner, etwa Fluglinie oder Hotel, ein Verschulden treffen. Ein Beispiel: Durchfallerkrankung durch ein verdorbenes Buffet. Dokumentieren Sie immer genau den Sachverhalt. Ob Schadenersatzanspruch besteht, hängt vom Einzelfall ab.

Auf die „Palme“ brachten Urlauber mit rund sieben Prozent Probleme mit selbst gebuchten Ferienunterkünften. Dabei handelte es sich meist um mangelhafte Unterkünfte - Thema waren fehlende Hygiene und Ungeziefer sowie Schimmel. In einigen Fällen beanstandeten Konsumenten betrügerische Onlineangebote.

Die Flop-Drei:

  • Die meisten Aufreger betreffen die Fluglinien Ryan Air, WizzAir und AUA
  • bei den Online-Vermittlungsportalen sind es Opodo, Booking.com und Kiwi.com
  • bei den Reiseveranstaltern: TUI, FTI und Alltours Flugreisen

Reisen gingen vorwiegend in den Mittelmeerraum
Die meistgenannten Reiseländer sind Italien, Griechenland und Spanien. Die Beschwerden bezogen sich fast ausschließlich auf Reisen ins Ausland.

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