56 Fahrräder gestohlen

Vater und Sohn als Teil einer Profi-Diebesbande

Salzburg
31.08.2023 14:20

Für die Staatsanwältin sitzen hier, im Salzburger Landesgericht, zwei professionelle Rad-Diebe. Doch Papa (45) und Sohn (26) wollen nur den Chauffeur für die echten Diebe gemacht haben. Die beiden vorbestraften Serben kassierten nicht rechtskräftige Haftstrafen.

Sie haben beide zumindest drei Kinder, haben beide statt einer Berufsausbildung nur Vorstrafen. Und beide sitzen wegen des gleichen Vorwurfs am Donnerstag im Salzburger Landesgericht: gewerbsmäßig schwerer Diebstahl, meist durch Einbruch. „Sie haben 56 professionelle Diebstähle quer durch Österreich begangen. Dabei schlichen sie sich in der Nacht in Keller und Tiefgaragen und haben es gezielt auf hochpreisige und hochwertige Fahrräder abgesehen“, betont die Staatsanwältin. Die gestohlenen Räder lagerten sie in einem Container, bereit für den Transport nach Serbien. „Es war alles durchorganisiert wie in einem Unternehmen“, ergänzt die Anklägerin, die von mehr als 100.000 Euro Schaden spricht. 

Haftstrafen für Papa und Sohn
Verfahrenshelfer Michael Hofer kündigt daraufhin das Geständnis seines Mandanten an. Doch der 26-Jährige sieht sich selbst nur als Beiwagerl: „Ich habe keine Einbrüche gemacht, ich bin nur gefahren.“ Er meint damit Fahrdienstleistungen für die zwei von den Behörden gesuchten Komplizen, darunter seinen Taufpaten. Der soll die Idee mit den Rad-Diebstählen gehabt haben. „Ich habe dann damit aufgehört, weil meine Frau drohte, mich zu verlassen“, erzählt der 26-Jährige. Der mitangeklagte und elf-fach vorbestrafte Papa will auch nur der Chauffeur für die Diebe gewesen sein und zeigt noch weniger Einsicht: „Ich entschuldige mich, aber ich hab nichts gestohlen.“ Beim Verstecken des Diebesgutes im extra angemieteten Container war er aber mehrmals dabei. 

18 Monate teilbedingte Haft setzt es für den 26-Jährigen. Er darf nach Hause, weil er die vier unbedingt verhängten Monate bereits im Gefängnis absaß. Der Papa dagegen muss weiter in seiner Zelle bleiben: Zwei Jahre unbedingte Haft lautet sein Urteil. Nicht rechtskräftig, da die Staatsanwältin Rechtsmittel erwägt.

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