Zuständigkeit geändert

Darum entscheiden jetzt Schöffen bei Teichtmeister

Gericht
31.08.2023 16:30

Heute findet die Verhandlung gegen den früheren Burgschauspieler statt, dem Besitz (und teilweise auch die Herstellung) Zigtausendender Darstellungen von schwerem sexuellen Kindesmissbrauch zur Last gelegt wird. Dem Ex-TV-Star drohen bis zu drei Jahre Haft. Nach dem ergänzenden Gutachten, das Richter Stefan Apostol beauftragt hatte, änderte sich die Zuständigkeit in der Causa. Hätte er am 8. Februar als Einzelrichter alleine entschieden, so ist es nun ein vierköpfiger Schöffensenat. Hier die Hintergründe.

Beim ursprünglich geplanten Prozess am 8. Februar hätte ein Einzelrichter in der Causa Florian Teichtmeister entschieden. Am 5. September ist es ein großer Schöffensenat - sprich zwei Berufsrichter plus zwei Laienrichter, die nach Zufallsprinzip ausgewählt wurden. Sie müssen zwischen 25 und 65 Jahre alt sein und österreichische Staatsbürger ohne Vorstrafen. Doch wie kam es zu dieser Änderung?

Ergänzendes Gutachten von Peter Hofmann
Die Staatsanwaltschaft beantragt nach dem von Richter Stefan Apostol in Auftrag gegebenen Zusatzgutachten von Gerichtspsychiater Peter Hofmann jetzt die Unterbringung des Ex-TV-Stars, der Zigtausende Darstellungen von schwerem sexuellen Kindesmissbrauch hortete und teilweise auch veränderte, im Maßnahmenvollzug. „Dadurch ist die Sonderzuständigkeit gegeben“, sagt Gerichtssprecherin Christina Salzborn. Der Schöffensenat berät zuerst über die Schuldfrage, dann gegebenenfalls über die Strafhöhe.

Dem Ex-Burgschauspieler droht der Maßnahmenvollzug
Brisant: Die Einweisung in eine Anstalt kann nur bei bedingter Strafe ebenfalls bedingt nachgesehen werden, dann wird vom Vollzug der Unterbringung unter engmaschigen Auflagen vorläufig abgesehen. Sollte der Schöffensenat ein teilbedingtes Urteil gegen der früheren TV-Kommissar aus der Serie „Die Toten von Salzburg“ fällen und dieses Rechtskraft erlangen, droht Teichtmeister die tatsächliche Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher, die jetzt forensisch-therapeutische Zentren heißen. Er würde dort Therapien erhalten und auf unbestimmte Zeit angehalten werden. Mindestens einmal im Jahr prüft das Gericht, ob die Entscheidung aufrecht bleibt.

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