Neuer Prozess fix

Lorenz K. schmiedete in Haft wieder Terror-Pläne

Steiermark
31.08.2023 15:32

Weil der im April 2018 in Wien zu neun Jahren Haft verurteilte IS-Terrorist Lorenz K. im Gefängnis erneut Anschlagpläne im Namen des IS verfolgt haben soll, muss er sich im Herbst erneut wegen terroristischer Umtriebe vor Geschworenen verantworten. 

Das bestätigte der Sprecher der Staatsanwaltschaft Graz, Hansjörg Bacher. Die Anklage gegen den mittlerweile 24-Jährigen und einen mitangeklagten Mithäftling - die beiden lernten einander in der Justizanstalt Graz-Karlau kennen - sei bereits rechtskräftig, teilte Bacher mit: „Ein Hauptverhandlungstermin ist noch nicht ausgeschrieben.“

Fülle an terroristischer Straftaten
Die Verhandlung wird nach derzeitigem Stand am Grazer Landesgericht für Strafsachen stattfinden. Lorenz K. wird eine Fülle terroristischer Straftaten vorgeworfen: versuchte Bestimmung zum Mord, versuchte Bestimmung zur vorsätzlichen Gefährdung durch Sprengmittel sowie die Verbrechen der terroristischen Vereinigung und der kriminellen Organisation.

Zitat Icon

Ein Hauptverhandlungstermin ist noch nicht ausgeschrieben.

Sprecher der Staatsanwaltschaft Graz, Hansjörg Bacher

Bei anklagekonformer Verurteilung müsste der 24-Jährige, dessen reguläres Strafende unter Anrechnung der U-Haft und nach einer weiteren Verurteilung wegen schwerer Sachbeschädigung im Strafvollzug der 20. Oktober 2026 wäre, mit zehn bis 20 Jahren oder gar lebenslanger Haft rechnen.

Die Grazer Anklagebehörde hatte seit dem Sommer 2020 gegen den seit Anfang 2017 inhaftierten Lorenz K. ermittelt, der seine erneuten terroristischen Aktivitäten zunächst ab November 2019 in der Justizanstalt Stein und nach seiner Verlegung nach Graz ab Jänner 2020 in der JA Karlau betrieben haben soll. Der 24-Jährige bestreite, in seinen Hafträumen mithilfe illegal beschaffter Mobiltelefone Terror-Pläne gewälzt zu haben.

Lorenz K. genießt eine Art Kult-Status
Lorenz K. genießt unter IS-Sympathisanten eine Art Kult-Status, und das nicht nur in Österreich, sondern zumindest im gesamten deutschsprachigen Raum. Obwohl er seit vielen Jahren in Haft sitzt, stuft ihn die Direktion für Staatsschutz und Nachrichtendienst (DSN) weiterhin als sogenannten Gefährder ein. Er soll im Gefängnis nicht nur unmittelbaren Kontakt zu anderen verurteilten Terroristen aufgenommen und unterhalten, sondern auch Mitgefangene mit dem Gedankengut des IS vertraut gemacht bzw. in ihrer Gesinnung bestärkt haben.

Lorenz K. hatte als 17-Jähriger aus radikal islamistischen Beweggründen einen Bombenanschlag auf den deutschen US-Truppenstützpunkt Ramstein geplant, zudem wollte er einen damals Zwölfjährigen Ende November 2016 mit einem selbst gebauten Sprengsatz zu einem Selbstmordanschlag auf einen Weihnachtsmarkt im deutschen Ludwigshafen anstiften. Obwohl er dafür vom Wiener Landesgericht für Strafsachen zu neunjähriger Haft verurteilt wurde, legte er seine dem IS verhaftete Gesinnung offenkundig nicht ab. Der vorliegenden Anklageschrift der Staatsanwaltschaft Graz zufolge betätigte er sich nicht nur via Instagram als IS-Propagandist - mehrere Dutzend Anhänger hatten ihn abonniert.

Hinrichtungsvideos des IS weitergeschickt
Zeitgleich kommunizierte Lorenz K. mit einem weiteren IS-Anhänger, dem er unter anderem Hinrichtungsvideos des IS schickte und von dem er ebenfalls einen Selbstmordanschlag einforderte. „Die ummah (Gemeinschaft, Anm.) braucht dich woanders. Du musst shahid (Märtyrer, Anm.) werden“, ließ Lorenz K. seinen Gesprächspartner wissen. Er leitete Joel P. auch ein Bild von einer Bombe weiter, wobei er anmerkte, in der „Verpackung“ sei „ein Rohr mit Nägeln und Zeitzünder. Meine Bombe. Also deswegen bin ich hier (gemeint: in Haft, Anm.)“.

(Bild: AP)

Ende Juli 2020 lud sich Lorenz K. in seiner Zelle ein vom IS produziertes Video auf sein Handy, auf dem unter anderem zu sehen ist, wie eine Geisel des IS getötet wird, eine Bombe gebastelt und ein Sprengsatz gezündet wird. Diese Datei übermittelte er einer unbekannten Person, die bisher nicht ausgeforscht werden konnte. Ungeachtet dessen qualifiziert die Staatsanwaltschaft auch das als versuchte Bestimmung zum Mord.

Auffallend ist, dass Lorenz K. in den diversen Justizanstalten, in denen er untergebracht war - derzeit befindet er sich in der JA Sonnberg - fast durchgehend über ein Handy verfügte, obwohl das an sich verboten ist. Zu dieser Problematik hielt das Justizministerium am Donnerstag fest: „In den österreichischen Justizanstalten werden laufend Sicherheits- und Kontrollmaßnahmen durchgeführt. Insbesondere werden die Hafträume der Insassinnen und Insassen in unregelmäßigen Abständen unvermutet durchsucht. Zur Unterbindung des Einschleusens von Mobiltelefonen werden die Insassinnen und Insassen im Rahmen ihrer Außenkontakte besonders überwacht.“

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