Ein Landwirt (61) wurde wegen Zerstörung von zwei Strommasten zu einer Geldstrafe verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
„Der Wind wird die Löcher in den Masten nicht gebohrt haben. Wanderer, Kobolde oder einen Hirsch schließe ich auch aus. Wer also, außer Ihnen, hätte ein Motiv? Die Masten lagen auf Ihrem Grundstück“, begründet Richter Martin Mitteregger das nicht rechtskräftige Urteil gegen den 61-jährigen Landwirt aus der Hofsteiggemeinde am Donnerstag am Landesgericht Feldkirch. Der Angeklagte hatte im März dieses Jahres für einen örtlichen Stromausfall gesorgt, nachdem er auf seinem Grundstück zwei Strommasten angebohrt und diese schließlich mit seinem Bagger zum Umstürzen gebracht hat.
Wieder mal „nicht schuldig“
Wie schon in der ersten Verhandlung im Juni bekannte sich der Landwirt auch am Donnerstag zu den Vorwürfen nicht schuldig. Das, obwohl die damals bei den Masten gefundenen Profilspuren seinem Bagger zugeordnet werden konnten. Seine Erklärung dazu vor Gericht lautet: Die Batterien am Bagger seien leer gewesen, da habe ihm ein „Spezi“ geholfen, eine neue einzubauen.
Ein teurer Spaß
Der Landwirt zeigt sich von der sturen Seite und schlägt das Angebot des Herrn Rat, im Falle eines Fehlverhaltens dieses auch zuzugeben und die Sache diversionell zu erledigen, aus. Stattdessen hält er an seiner Version des Unschuldslammes fest.
Die Rechnung bekommt er prompt in Form eines Schuldspruchs wegen schwerer Sachbeschädigung serviert. Das gefällte Urteil: Der Mann muss eine teilbedingte Geldstrafe von 2160 Euro berappen und auch noch Schadenersatz in Höhe von nicht weniger als 36.500 Euro an die Vorarlberger Energienetze leisten. Ein ziemlich teurer Spaß also.
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