Opernsängerin Anna Netrebko geht jetzt in einer Klageschrift auf Distanz zum russischen Präsidenten Wladimir Putin. Sie habe ihn weder unterstützt noch sei sie eine Verbündete. Russland sei ein autoritärer Staat mit Sippenhaftung, heißt es darin weiter.
Netrebkos Begegnungen mit Putin wären stets bei öffentlichen und nicht politischen Veranstaltungen wie der Eröffnung eines Opernhauses gewesen. Sie hat den russischen Präsidenten laut eigener Aussage nie zu einem Vieraugengespräch getroffen oder für ihn Wahlkampf betrieben. Zudem habe die Sängerin die russische Regierung am 1. März 2022 öffentlich aufgefordert, den „sinnlosen Aggressionskrieg“ sofort zu beenden. Sie habe auch Begriffe wie „Krieg“ und „Invasion“ verwendet.
Namentliche Verurteilung schwierig
Die namentliche Verurteilung Putins, die Met-Direktor Gelb gefordert hatte, sei jedoch schwierig, da dies sowohl für sie als auch ihre Familie und enge Freundinnen und Freunde, die in Russland leben, riskant sei. Anlass für die Klageschrift sind abgesagte Konzerte an der New Yorker Metropolitan Opera im Jahr 2022. Netrebko war 20 Jahre lang an der Met tätig und trat dort knapp 200 Mal auf. Der Opernstar beschuldigt die Leitung der Metropolitan Opera, den Abbruch der Vertragsbeziehung zu ihr für eine antirussische Werbekampagne und zur Positionierung als Unterstützer der Ukraine instrumentalisiert zu haben.
Ihres Wissens nach sei von keinen anderen Künstlerinnen oder Künstlern verlangt worden, vergleichbare öffentliche Erklärungen abzugeben. Es handle sich um Diskriminierung aufgrund ihrer Herkunft und ihres Geschlechts. Das Vorgehen hat laut Netrebko auch andere Opernhäuser dazu motiviert, sie nicht mehr zu verpflichten, und zu Gegendemonstrationen geführt. Gleichzeitig sei sie in ihrer Heimat öffentlich kritisiert worden. Sie sei gezwungen gewesen, ihre New Yorker Wohnung zu verkaufen.
Entschädigung von 332.000 Euro gefordert
Netrebko gab in ihrer Klage acht Verletzungen der Anti-Diskriminierungsbestimmungen des Menschenrechtsgesetzes an, beispielsweise Verleumdung. Sie verlangt eine Entschädigung von mindestens 360.000 US-Dollar (umgerechnet 332.00 Euro). Am Mittwoch ist der russische Opernstar im Wiener Konzerthaus bei einer „Traviata“ zu hören.
Kommentare
Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.
Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.
Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.